Unterbringung von Geflüchteten und Migranten
Die Geflüchteten durchlaufen in Baden-Württemberg ein dreistufiges Aufnahmesystem.
Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes
Zunächst kommen die Geflüchteten in Baden-Württemberg in eine Erstaufnahmeeinrichtung des Landes. Dort werden die Geflüchteten registriert, medizinisch untersucht und stellen den Asylantrag. Die Geflüchteten verbleiben in der Regel bis zur Ausstellung des Gesundheitszeugnisses und bis zur Stellung des Asylantrags in der Erstaufnahmeeinrichtung. Die Geflüchteten werden danach in die Stadt- und Landkreise zugewiesen (sog. vorläufige Unterbringung).
Vorläufige Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft
Als untere Aufnahmebehörde nimmt das Landratsamt Karlsruhe die Geflüchteten entsprechend den Bestimmungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes auf. Die Unterbringung erfolgt in einer Gemeinschaftsunterkunft.
In dieser Zeit erhalten die Geflüchteten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und erhalten soziale Beratung. Sie besuchen Sprach- und Integrationskurse, bereiten sich auf das Leben in Deutschland vor.
Die Geflüchteten verbleiben in der vorläufigen Unterbringung für die Dauer ihres Asylverfahrens, längstens für zwei Jahre. Die Geflüchteten werden danach in die Anschlussunterbringung der Städte und Gemeinden verlegt.
Anschlussunterbringung (AUB)
Sobald die Asylbewerber einen rechtskräftigen Bescheid erhalten, werden sie von einem Sozialberater/ von einer Sozialberaterin zu einer Anhörung für die Anschlussunterbringung eingeladen. Bei der Anhörung werden alle Punkte abgefragt, die bei einer Verlegung berücksichtigt werden sollen, z.B. Schule, Arbeitsort, körperliche Einschränkungen.
Das Team der Anschlussunterbringung wertet die Anhörungen aus.
In enger Zusammenarbeit mit den Kommunen und Städten wird dann die Verlegung in die Anschlussunterbringung geplant.
Leben in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises
Die Verwaltung der Gemeinschaftsunterkünfte erfolgt durch Unterkunftsleitung und Hausverwaltung. Für jede Gemeinschaftsunterkunft ist mindestens ein Unterkunftsleiter/ eine Unterkunftsleiterin und ein Hausverwalter/ eine Hausverwalterin vor Ort zuständig.
Unterkunftsleitung
- regelmäßige Sprechstunden für Bewohnerinnen und Bewohner
- Koordination der Zimmerbelegung
- Überwachung der Einhaltung der Wohnheimordnung
- Überwachung der Einhaltung der Brandschutzvorschriften
- Pflege von Bewohnerdaten und Fachprogrammen
Hausverwaltung
- Pflege der Gemeinschaftsunterkünfte und Außenanlagen
- Einbindung der Bewohner bei anfallenden Arbeiten in der Unterkunft
- Materialbestellung und Vorbereitung der Zimmer
- Regelmäßige Zimmerbegehungen zur Sicherstellung der Einhaltung der Wohnheimordnung und der Brandschutzvorschriften
Wo sind wir zu finden?
Jede Gemeinschaftsunterkunft hat eine Unterkunftsleitung und eine Hausverwaltung
Service & Verwaltung/ Verwaltung/ Dezernate & Ämter/ Mensch & Gesellschaft/ Amt für Integration
Weitere Informationen
Das Ehrenamt unterstützt Geflüchtete beim Ankommen vor Ort.
Wenn Sie Interesse haben und sich ehrenamtlich engagieren möchten, kommen Sie gerne auf uns zu oder kontaktieren Sie uns per Mail an amt33.ehrenamtskoordination@landratsamt-karlsruhe.de