Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Abteilung I – Leistung und Haushalt
Die Sachbearbeiter der Leistungsabteilung sind für die Gewährung von Sozialleistungen für Geflüchtete ohne dauerhaften Aufenthaltsstatus zuständig. Dazu gehört die Sicherung des Lebensunterhalts und die Versorgung im Krankheitsfall.
Ob Sie Anspruch auf Leistungen haben und wie die Leistungen aussehen, finden Sie im Dienstleistungskatalog.
Bei Fragen können Sie sich auch direkt an uns wenden. Ihren zuständigen Sachbearbeiter finden Sie unter „Unser Team“. (Geben Sie den Suchbegriff „Asyl“ und Ihren Wohnort an. Sie können auch an die allgemeine E-Mail-Adresse Ihre Anfrage stellen: integrationsamt.leistung@landratsamt-karlsruhe.de)
Häufige Fragen (FAQ)
Welche Leistungen erhalte ich und wieviel Geld bekomme ich?
Grundlage für die Leistungen ist das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Die Höhe der Leistungen richtet sich nach § 3a AsylbLG. Die Höhe hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann Ihnen nur nach einer Prüfung durch den Sachbearbeiter mitgeteilt werden.
Welche Unterlagen muss ich beim Antrag vorlegen? Wie lange dauert es, bis ich Leistungen bekomme?
- Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz GU/AUB/Kurzantrag Ukraine (AsylbLG) – siehe Downloadbereich
- Ergänzende Fragen zum Antrag Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – siehe Downloadbereich
- Gültiges Ausweisdokument
- Nachweise über Einkommen zum Zeitpunkt der Antragstellung (z.B. Gehaltsabrechnung)
- Nachweise über Vermögen (z.B. Kontoauszüge, Autobrief)
Was muss ich machen, wenn ich krank bin und zum Arzt muss?
Wenn Sie in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, dann müssen Sie bei der Unterkunftsleitung einen Behandlungsschein oder Zahnarztschein abholen. Pro Quartal bekommen Sie einen Behandlungsschein.
Wenn Sie in der Anschlussunterbringung oder einer Mietwohnung wohnen, dann müssen Sie direkt Ihren zuständigen Sachbearbeiter kontaktieren. Den Behandlungsschein oder Zahnarztschein bekommen Sie dann zugeschickt oder können ihn persönlich abholen.
Wenn der Hausarzt Sie zu einem Facharzt überweist, dann müssen Sie uns die Überweisung vorlegen, bevor Sie zum Facharzt gehen können. Die Überweisung muss von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter und ggf. vom Gesundheitsamt geprüft und genehmigt werden.
Was mache ich, wenn ich einen medizinischen Notfall habe?
Gehen Sie in eine Notfallpraxis oder in die Notaufnahme. Dafür brauchen Sie keinen Behandlungsschein, nur Ihren Ausweis. Die Praxis oder das Krankenhaus wenden sich dann direkt an uns.
Darf ich arbeiten?
Ob Sie arbeiten dürfen, wird von der Ausländerbehörde geprüft und genehmigt. Diese Entscheidung treffen wir nicht.
Was muss ich beachten, wenn ich arbeite?
Sagen Sie uns sofort Bescheid, wenn Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben und legen Sie uns eine Kopie Ihres Vertrags vor.
Sie müssen regelmäßig Ihre Lohnabrechnungen und Kontoauszüge vorlegen.
Meine Kinder gehen in die Schule. Bekomme ich Hilfe?
Ja, hierfür müssen Sie einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen. Diesen können Sie im Downloadbereich herunterladen oder bei Ihrer Ansprechperson/Sachbearbeiter erhalten.
Die Leistungen umfassen Schulausflüge, Klassenfahrten, Schulbeförderungskosten, Lernförderung, Mittagessen, Schulbedarf sowie die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
Ich möchte gerne in eine eigene Wohnung ziehen. Wann ist das möglich?
Das hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab und wird auf Anfrage individuell geprüft.
Wie und wo kann ich Deutsch lernen?
Hierbei helfen Ihnen unsere soziale Beratung oder Integrationsmanager/in.
Was sind Arbeitsgelegenheiten?
Wenn Sie keine reguläre Arbeit finden, gibt es die Möglichkeit, an Arbeitsgelegenheiten teilzunehmen. Hier gibt es zwei Varianten:
- In der Gemeinschaftsunterkunft können Sie sich beim Hausverwalter melden, ob Sie sich an den Arbeitsgelegenheiten beteiligen können. Dazu gehört z.B. regelmäßig alle Mülleimer zu leeren, die Bäder oder den Waschmaschinenraum zu putzen, die Außenbereiche zu reinigen. Der Hausverwalter teilt Sie entsprechend ein.
- Über die Bequa in Bruchsal bzw. Ettlingen können Sie ebenfalls an Arbeitsgelegenheiten teilnehmen. Der Vorteil hier ist, dass Sie zusätzlich an einem Sprachkurs teilnehmen, um Deutsch lernen zu können. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Leistungssachbearbeiter.
Erhalte ich Unterstützung, wenn ich in mein Heimatland zurückkehren möchte?
Wenn Sie freiwillig in Ihr Heimatland ausreisen wollen, dann können Sie sich an die Mitarbeiter der Rückkehrberatung wenden. Hier bekommen Sie alle nötigen Informationen.