FAQ - häufig gestellte Fragen bei der Ausländerbehörde Karlsruhe
Hinweis für Asylsuchende: Laden Sie sich die Integreat-App des Landkreises Karlsruhe herunter, um weitere Informationen zu erhalten.
Ich habe einen neuen Reisepass, was muss ich tun?
Bitte senden Sie uns eine Kopie Ihres neuen Reisepasses bevorzugt per E-Mail. Wir werden uns anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wichtig: Ihre Niederlassungserlaubnis bleibt auch nach Ablauf der Kartenbefristung gültig. Arbeiten sowie Ein- und Ausreisen sind weiterhin möglich, solange Sie Ihren alten und neuen Reisepass sowie die bisherige Niederlassungserlaubnis besitzen. Eine Fiktionsbescheinigung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Seit Mitte des Jahres 2024 wird die Seriennummer des Reisepasses nicht mehr auf der Niederlassungserlaubnis vermerkt. Dadurch ist bei Verlust oder Ablauf des Reisepasses kein neuer elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) erforderlich.
Wie verlängere ich meine Duldung, Aufenthaltsgestattung und Fiktionsbescheinigung?
Bitte senden Sie uns Ihr aktuelles Dokument per Post oder werfen Sie es in den Briefkasten des Landratsamts Karlsruhe (Kriegsstraße 100, 76131 Karlsruhe). Nach Eingang bearbeiten wir die Verlängerung und informieren Sie über die Abholung bzw. senden Ihnen das verlängerte Dokument per Postzustellurkunde.
Alternativ können Sie sich mit Ihrer abgelaufenen Fiktionsbescheinigung Montag – Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr, freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr an der Information der Ausländerbehörde melden und wir verlängern Ihre Fiktionsbescheinigung vor Ort. Dies gilt ausschließlich für Fiktionsbescheinigungen. Bitte rechnen Sie mit Wartezeit.
Was ist eine Verpflichtungserklärung und wie kann ich sie beantragen?
Eine Verpflichtungserklärung ist ein offizielles Dokument, in dem sich eine Person dazu verpflichtet, die Kosten für den Lebensunterhalt eines ausländischen Gastes während dessen Aufenthalt in Deutschland zu übernehmen. Diese Erklärung wird oft verlangt, wenn der ausländische Gast ein Visum für einen Besuchsaufenthalt beantragen möchte. Wenn sie eine Verpflichtungserklärung beantragen möchten, klicken Sie bitte hier.
Wie lange ist mein Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG gültig?
Gemäß § 2 Abs. 1 der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) werden Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, die am 01.02.2025 gültig sind, einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 04.03.2027 ohne Verlängerung fortgelten. Eine individuelle Verlängerung durch die Ausländerbehörde ist nicht erforderlich. Auch alle Auflagen und Nebenbestimmungen dieser Aufenthaltserlaubnisse, wie z. B. eine Wohnsitzauflage und die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit, gelten entsprechend vollumfänglich bis zum 04.03.2027 weiter. Bitte sehen Sie daher von Anträgen zur Verlängerung ab. Gerne übersenden wir Ihnen bei Bedarf auf Anfrage ein Fortgeltungsschreiben.
Mein befristeter Aufenthaltstitel ist abgelaufen. Was ist zu beachten?
Falls Ihr Aufenthaltstitel abgelaufen ist, gilt er bei rechtzeitiger Antragstellung automatisch weiter (Fiktionswirkung).
Fiktionswirkung bedeutet:
-
- Ihr Aufenthaltstitel bleibt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde gültig.
- Sie dürfen weiterarbeiten, sofern dies vorher erlaubt war.
- Reisen ins Ausland sind möglich, aber ohne Gewähr.
- Falls die Bearbeitung länger dauert, wird eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt
Wichtige Ausnahmen:
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- Aufenthaltstitel mit Arbeitsauflagen erfordern eventuell eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Wichtig: Die Fiktionswirkung der Antragstellung tritt unabhängig davon ein, ob eine Fiktionsbescheinigung tatsächlich ausgestellt wurde oder diese noch gültig ist.
Empfehlung: Beantragen Sie die Verlängerung frühzeitig und reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen gesammelt ein.
Wie beantrage ich eine Verlängerung meines Aufenthaltstitels?
Sie können Ihren Antrag bequem online stellen.
Hilfsweise können Sie Ihren Antrag per E-Mail mit allen Dokumenten als PDF-Datei senden oder uns diesen per Post zuleiten an:
Landratsamt Karlsruhe
Amt für Ordnung und Recht
Abteilung Ausländer
Kriegsstraße 100
76131 Karlsruhe.
Falls Ihr Aufenthaltstitel während der Bearbeitung abläuft, tritt regelmäßig die Fiktionswirkung ein, vgl. oben.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten?
Pauschal kann dies nicht beantworten werden, da die Voraussetzungen von verschiedenen Faktoren abhängen. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen. Gerne prüfen wir Ihre individuelle Situation und teilen Ihnen die entsprechenden Voraussetzungen mit.
Was passiert, wenn mein nationales Visum abläuft?
Sie müssen rechtzeitig eine Verlängerung oder einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Falls Ihr Antrag fristgerecht eingeht, tritt die Fiktionswirkung ein. Dies gilt nicht für ein Besuchsvisum (Schengen-Visum).
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
Die Bearbeitungszeit von Anträgen bei der Ausländerbehörde kann je nach Antragstyp stark variieren. In der Regel kann die Bearbeitungszeit mehrere Wochen bis Monate dauern. Es wird empfohlen, den Antrag so früh wie möglich, bevorzugt drei Monate im Voraus, zu stellen.
Kann ich während der Bearbeitungszeit meines Antrags reisen?
Ob Sie während der Bearbeitungszeit Ihres Antrags reisen können, hängt von Ihrem Aufenthaltstitel und der Fiktionswirkung ab. In vielen Fällen ist eine Ausreise und Wiedereinreise möglich, solange die Fiktionswirkung gilt und Sie einen entsprechenden Nachweis haben (die Ausländerbehörde übernimmt hierfür keine Gewähr).
Wie kann ich meine Familienangehörigen nach Deutschland nachholen?
Der Antrag auf Familiennachzug muss bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland gestellt werden. Die Ausländerbehörde ist an der Entscheidung lediglich beteiligt. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.
Was mache ich, wenn sich meine persönlichen Daten geändert haben (z. B. Name oder Adresse)?
Senden Sie uns eine E-Mail. In einigen Fällen sind Nachweise erforderlich (z. B. Kopie neuer Reisepass und Heiratsurkunde bei Namensänderung oder Meldebestätigung bei Adressänderung).
Wie kann ich meine Deutschkenntnisse nachweisen?
Anerkannt werden u. a.:
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- Zertifikate von Goethe-Institut, telc GmbH oder TestDaF-Institut
- Deutschtest für Zuwanderer
- Deutsche Schul- oder Studienabschlüsse
- Schulzeugnisse (4 Jahre Schulbesuch mit Versetzung in die nächsthöhere Klasse)
Wie kann ich einen deutschen Pass/eine zweite Staatsbürgerschaft beantragen?
Bitte wenden Sie sich hierzu per E-Mail an unsere Einbürgerungsbehörde.
Kann ich meinen Aufenthaltstitel in einen anderen Aufenthaltstitel umwandeln?
In vielen Fällen ist es möglich, den bestehenden Aufenthaltstitel in einen anderen Aufenthaltstitel umzuwandeln, wenn sich Ihr Aufenthaltszweck ändert (z. B. von einem Aufenthaltszweck aufgrund eines Studiums zu Erwerbstätigkeit). Sie müssen hierfür einen Antrag stellen und die entsprechenden Nachweise für den neuen Aufenthaltszweck vorlegen.
Was tue ich, wenn ich meinen elektronischen Aufenthaltstitel verloren habe?
Sie haben Ihren Aufenthaltstitel verloren oder ihr Aufenthaltstitel ist unauffindbar? Dann sind Sie verpflichtet, dies der für Sie zuständigen Ausländerbehörde schnellstmöglich mitzuteilen.
Sie müssen die Ausländerbehörde auch unverzüglich darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden.
Wurde Ihr elektronischer Aufenthaltstitel gestohlen, müssen Sie den Diebstahl bei der Polizei anzeigen.
Sofern der Verlust nicht bei der Polizei angezeigt wurde fällt für die Ausstellung der Verlustanzeige eine Gebühr von 18 Euro in der Ausländerbehörde an.