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Dienstleistungskatalog

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Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II im Landkreis Karlsruhe

Allgemeine Informationen

Die Fahrzeugpapiere müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, d.h. Adressänderungen und/oder Namensänderungen müssen unverzüglich der Zulassungsstelle angezeigt werden.

Verfahrensablauf

Bitte sprechen Sie bei Adress- und/oder Namensänderungen in Ihrer Zulassungsstelle vor.

Erforderliche Unterlagen

Bei einer Adressänderung reicht die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und des Personalausweises mit der aktuellen Anschrift aus.

 

Bei einer Namensänderung muss auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit vorgelegt werden.

 

Bei ausländischen Mitbürgern ist anstelle des Personalausweises die aktuelle Meldebescheingung sowie der Pass erforderlich.

Kosten

Die Gebühr beträgt zwischen 10,70 Euro und 15,00 Euro, je nach Einzelfall.

Zuständige Stelle

Zulassungsstelle

Freigabevermerk

Landratsamt Karlsruhe 10.08.2012

Voraussetzungen

-