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Amtsärztliche Untersuchung im Landkreis Karlsruhe

Allgemeine Informationen

Das Gesundheitsamt Karlsruhe mit der Außenstelle Bruchsal führt unabhängig und neutral ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen durch, soweit in Gesetzen, Rechtsvorschriften oder Verwaltungsvorschriften eine
A M T S Ä R Z T L I C H E Untersuchung vorgesehen ist. Aus der Vielzahl von Gutachten, Zeugnissen oder Bescheinigungen seien einige beispielhaft genannt:

  • Untersuchung von Beamten insbesondere bei der Einstellung, bei der Prüfung der Dienstfähigkeit, bei Dienstunfall, Deputatsermäßigung und in Beihilfeangelegenheiten
  • Gerichtsärztlicher Dienst vor allem in Verfahren zur Einrichtung einer Betreuung oder auch zur Überprüfung der Verhandlungsfähigkeit, Haftfähigkeit, Prozessfähigkeit, Erwerbsfähigkeit u. a.
  • Untersuchungen nach dem Ausländerrecht, z. B. Gewährung von medizinischen Leistungen, Feststellung des Gesundheitszustandes, der Reisefähigkeit usw.
  • Begutachtung psychisch kranker Menschen, insbesondere bei Fragen stationärer Unterbringung, wenn möglicherweise eine Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt
  • Gutachten nach dem Sozialgesetzbuch, z. B. Feststellung der Arbeitsfähigkeit, Beurteilung der Notwendigkeit einer ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlung, von Krankenkost; Vorschläge zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Prüfung der Pflegebedürftigkeit
  • sonstige Untersuchungen z. B. Kraftfahreignung, Waffeneignung, Prüfungsfähigkeit, Schulfähigkeit, Jugendschutz
  • Ausstellen von Zeugnissen für Finanzämter u. a.

 

Voraussetzungen

Gegebenenfalls telefonische Voranmeldung (nur bei der Außenstelle Bruchsal) vormittags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter 0721 936-81280.

Zuständige Stelle

Die Außenstelle Bruchsal, Am Alten Güterbahnhof 9, für einen Wohnsitz in folgenden Gemeinden mit telefonischer Voranmeldung vormittags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter 0721 936-81280:

  • Bruchsal
  • Bad Schönborn
  • Forst
  • Gondelsheim
  • Graben-Neudorf
  • Hambrücken
  • Karlsdorf-Neuthard
  • Kraichtal
  • Kronau
  • Oberhausen-Rheinhausen
  • Östringen
  • Philippsburg
  • Ubstadt-Weiher
  • Waghäusel
  • für Beamte im Neckar-Odenwald-Kreis und Rhein-Neckar-Kreis

Das Gesundheitsamt Karlsruhe im Landratsamt, Beiertheimer Allee 2, für

  • alle anderen Gemeinden im Landkreis Karlsruhe und
  • für die gesamte Stadt Karlsruhe
  • Beamte im restlichen Regierungsbezirk Karlsruhe

 

Verfahrensablauf

  • Erhalten wir von anderen Ämtern einen Begutachtungsauftrag, so teilen wir Ihnen schriftlich einen Untersuchungstermin mit oder fordern gegebenenfalls weitere Unterlagen an.
  • Handelt es sich um Kur- bzw. Sanatoriumsaufenthalte und Beihilfeangelegenheiten bei Bundesbeamten, so können Sie die für Sie zuständige medizinische Gutachtenstelle schriftlich unter Vorlage der dafür notwendigen Unterlagen mit der Prüfung beauftragen.
  • Gutachten in Beihilfeangelegenheiten von Landes- und Kommunalbeamten werden nur noch im direkten Auftrag des LBV und des KVBW angenommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihren zuständigen Sachbearbeiter der Beihilfestelle.

 

  • Sind Sie sich im Zweifel, so können wir Sie am zentralen Telefon des Gesundheitsamtes (0721 936-99250) über die richtigen Schritte informieren.

 

Erforderliche Unterlagen

Bitte informieren Sie sich über das zentrale Telefon des Gesundheitsamtes (0721 936-99250).

Kosten

Bitte informieren Sie sich über das zentrale Telefon des Gesundheitsamtes (0721 936-99250).

Freigabevermerk

21.08.2014