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Betreuungsbehörde des Landkreises Karlsruhe

Allgemeine Informationen

Behinderten oder kranken Menschen, die in ihren rechtlichen Angelegenheiten Hilfe benötigen, wird vom Betreuungsgericht auf Antrag oder von Amts wegen ein geeigneter Betreuer als gesetzlicher Vertreter zur Seite gestellt.

Hierbei handelt es sich in der Regel um Personen, die vom Betreuungsbedürftigen selbst vorgeschlagen werden, vorrangig um Familienangehörige oder Verwandte und Bekannte.

Stehen solche nicht zur Verfügung, kann die Betreuung auch durch geeignete familienfremde, ehrenamtliche oder hauptamtliche Personen geführt werden.
 
Weitere Informationen zur Betreuungsbehörde des Landkreises Karlsruhe finden Sie auf derHomepage des Landratsamtes Karlsruhe.

Verfahrensablauf

Die Betreuungsbehörde unterstützt die Betreuer und das Betreuungsgericht. Insbesondere werden Sachverhalte ermittelt, welche auch zur Prüfung der Erforderlichkeit einer Betreuung notwendig sind. Auch werden die zu regelnden Aufgaben ermittelt. Diese können zum Beispiel die Kündigung der Wohnung umfassen, den Abschluss eines Heimvertrages, das Beantragen von Sozialleistungen, die Verwaltung des Vermögens, die Sorge für die Gesundheit sowie die Sicherstellung der medizinischen Behandlung.

Eine gesetzliche Betreuung ist nicht erforderlich, wenn bereits umfassend und gültig einer anderen Person Ihres Vertrauens gegenüber eine Vorsorgevollmacht zur rechtlichen Vertretung erteilt wurde.

Sollten Sie Fragen rund um das Betreuungsverfahren oder zum Thema Vollmacht haben, berät die Betreuungsbehörde gerne.

Teile dieser Beratungstätigkeit sind für den Bereich des Landkreises Karlsruhe delegiert an die örtlichen Betreuungsvereine. So werden ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, unabhängig von einer Vereinszugehörigkeit, auch durch folgende zwei behördlich anerkannte Betreuungsvereine, unterstützt und individuell beraten:

 



  • Betreuungsverein für den Landkreis Karlsruhe
    SKM-Kath. Verein für Soziale Dienste im Landkreis Karlsruhe
    Söternstr. 5, 76646 Bruchsal
    Tel. 07251 - 50568-12
    www.karlsruhe.skmdivfreiburg.de
     

Hier werden auch regelmäßig Einführungs- und Fortbildungsveranstaltungen angeboten.


Darüber hinaus beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörde und informieren Sie gerne auch zum Thema der vorsorgenden Vollmachtserteilung sowie zur Betreuungsverfügung. Sie beglaubigen auch Ihre Unterschrift öffentlich gegen eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro, sofern dies von Ihnen gewünscht wird.

Aufgrund der am 26.02.2013 in Kraft getretenen Gesetzesänderung zur ärztlichen Zwangsbehandlung wurde die Vorsorgevollmacht aktualisiert. Einen Mustervordruck (Vollmacht mit Betreuungsverfügung) finden Sie hier oder im externen Link des Bundesministeriums der Justiz  (www.bmj.de)

Erforderliche Unterlagen

Bitte wenden Sie sich an die Betreuungsbehörde, ob und welche Unterlagen in Ihrem Fall notwendig sind.

Kosten

Bitte wenden Sie sich an die Betreuungsbehörde, ob und welche Kosten bzw. Gebühren in Ihrem Fall anfallen.

Zuständige Stelle

Amt für Grundsatz und Soziales

Freigabevermerk

Landratsamt Karlsruhe 24.08.2012

Voraussetzungen

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