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Entwicklungsprogramm ländlicher Raum im Landkreis Karlsruhe

Allgemeine Informationen

Das Entwicklungsprogramm ländlicher Raum besteht seit 1995 und ist als Nachfolger des Dorfentwicklungsprogramms das wichtigste Strukturförderprogramm der Landesregierung. Informationen zur Antragstellung sind auf der Homepage der vier Regierungspräsidien abrufbar.

Verfahrensablauf

Das Büro des Landrats ist für die Koordinierung des Förderprogrammes "Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum" vom Land Baden-Württemberg zuständig.

Erforderliche Unterlagen

Bitte erkundigen Sie sich, welche fallabhängigen Unterlagen Sie für Ihre Antragsstellung benötigen.

Kosten

-

Zuständige Stelle

Büro des Landrats 

Freigabevermerk

Landratsamt Karlsruhe 20.08.2012

Voraussetzungen

-