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Fahrerkarte beantragen im Landkreis Karlsruhe

Allgemeine Informationen

Die personenbezogene Fahrerkarte ist von Fahrern bei Beförderungen mit Fahrzeugen, die ein digitales Kontrollgerät eingebaut haben, grundsätzlich zu verwenden. Das digitale Kontrollgerät ist für bestimmte Fahrzeuge, die ab 1. Mai 2006 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, vorgeschrieben. Bis auf wenige Ausnahmen sind betroffen:

  • Fahrzeuge, die der Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 Tonnen übersteigt, sowie
  • Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern.

Verfahrensablauf

Sie müssen das ausgefüllte Formular bei der zuständigen Stelle einreichen.

Das Formular des TÜV Süd Service-Centerbeziehungsweise der DEKRA Automobil steht Ihnen auch zum Download zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

Eine Übersicht über die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie hier.

Kosten

Eine Übersicht über die Kosten erhalten Sie hier.

Zuständige Stelle

Für die Antragsannahme- und Kartenausgabe für Fahrerkarten / Kontrollgerätekarten:

 

Sie können sich an eine der beiden Stellen in Baden-Württemberg wenden, wenn auch Ihr Wohnort in Baden-Württemberg ist.

Freigabevermerk

06.08.2013

Voraussetzungen

Eine Übersicht über die Voraussetzungen erhalten Sie hier.