Sprungziele
Seiteninhalt

Europäischer Sozialfonds

Europäischer Sozialfonds

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das Hauptinstrument der EU für Investitionen in Menschen. Seit 1957 stellt der Europäische Sozialfonds den Mitgliedsstaaten Mittel zur Verbesserung des Arbeitsmarktes zur Verfügung. Aufgabe des Europäischen Sozialfonds ist es, Arbeitslosigkeit zu verhindern und zu bekämpfen, die Arbeitskräfte und Unternehmen auf neue Herausforderungen in der Arbeitswelt vorzubereiten und zu verhindern, dass arbeitslose Menschen den Kontakt zum Arbeitsmarkt verlieren. Um die zur Verfügung stehenden Fördermittel möglichst effektiv und entsprechend den regionalen Erfordernissen einsetzen zu können, wurden für den Bereich des Sozialministeriums regionale ESF-Arbeitskreise mit Vertreterinnen und Vertretern der regional relevanten Akteure der Arbeitsmarktpolitik (Arbeitsagentur, Liga der freien Wohlfahrtspflege, Sozialpartner, Kammern, kommunale Frauenbeauftragte, Schulen) eingerichtet. Geschäftsführung und Leitung des Arbeitskreises für den Landkreis Karlsruhe liegen beim Landkreis.

Aufgabe des regionalen ESF-Arbeitskreises ist zunächst die Festlegung regionaler Förderschwerpunkte in einer Arbeitsmarktstrategie für die aktuelle Förderperiode. Diese Arbeitsmarktstrategie wird im Lauf der Förderperiode regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Des Weiteren bewertet der ESF-Arbeitskreise eingehende Förderanträge, bevor sie zur endgültigen Entscheidung an die L-Bank weitergeleitet werden.

Neue Förderperiode 2021 bis 2027 – Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus)

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) fördert in der neuen Förderperiode 2021-2027 den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt in Europa und unterstützt künftig auch das europaweite Politikziel „Ein sozialeres Europa“. Im Mittelpunkt des ESF stehen Investitionen in Menschen. Mit seinen Mitteln sollen soziale Innovationen angestoßen und Förderbedarfe gedeckt werden, die nicht (allein) aus Mitteln des Bundes, des Landes und der Kommunen finanziert werden können.
Der ESF-Arbeitskreis des Landkreises Karlsruhe hat am 13.02.2023 seine ESF-Strategie für das Jahr 2024 beschlossen. Diese wird für das Jahr 2025 fortgeschrieben. Für die regionalisierte Umsetzung des ESF Baden-Württemberg steht dem Landkreis Karlsruhe pro Förderjahr ein Mittelkontingent in Höhe von insgesamt 352.680 € zur Verfügung. Das Budget fällt geringer aus als in der Förderperiode 2014-2020. Deshalb ist es erforderlich, sich auf Schwerpunkte zu konzentrieren, die einer ESF-Förderung besonders dringlich bedürfen.
Die Ausdifferenzierung der spezifischen Ziele B 1.1 und C 1.1 (auf die Arbeitsmarktstrategien der vergangenen Förderperiode wird verwiesen) wird aufgehoben. Für die neue Förderperiode werden die Projektträger aufgerufen Anträge entsprechend dem spezifischen Ziel h „Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen“ einzureichen.
Die Träger können in ihren Projekten unter Berücksichtigung des neuen Förderziels h besser auf den individuellen Bedarf der TeilnehmerInnen eingehen. Eine hohe Flexibilität in den Bedarfslagen und eine detaillierte Nachsteuerung während des Projektverlaufs ist möglich.
Weiterhin sind zweijährige Projekte möglich. 

Der Landkreis Karlsruhe hat auch im Jahr 2024 die Möglichkeit, Mittel des Europäischen Sozialfonds für die Umsetzung von Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekten einzusetzen. ESF-Anträge müssen bis 31.05.2023 bei der L-Bank Karlsruhe eingegangen sein.