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Konzept Großschadenslagen

Die Anzahl an Ereignissen, aus denen sich Großschadenslagen, Krisen und Katastrophen entwickeln können ist hoch. Neben Naturereignissen können Unfälle mit Gefahrstoffen, Pandemien, Störungen der Infrastruktur, Gütermangel, Cyberangriffe und nicht zuletzt auch terroristische Anschläge Auslöser für Großschadenslagen sein. Die Naturereignisse der jüngsten Vergangenheit haben sehr deutlich aufgezeigt, wie schnell sich ein gesamter Landkreis oder sogar darüber hinaus ganze Landesteile zu komplexen Schadensräumen entwickeln können.

Die Verantwortung zur operativ-taktischen Gefahrenabwehr obliegt im Regelfall der örtlich zuständigen Feuerwehr (Regelkreis Feuerwehrgesetz), weshalb diese in der Regel auch die Einsatzleitung am Schadensort behält und/oder der Einsatzleitung Rettungsdienst des Rettungsdienstbereiches Karlsruhe bestehend aus Leitendem Notarzt (LNA) und Organisatorischem Leiter Rettungsdienst (OrgL) (Regelkreis Rettungsdienstgesetz).

Das Landratsamt Karlsruhe kann als Untere Katastrophenschutzbehörde im Katastrophenfall und nach Feststellung einer Außergewöhnlichen Einsatzlage die Gesamteinsatzleitung auf Kreisebene übernehmen. Durch den Kreisbrandmeisters kann weiterhin die Einsatzleitung auf Gemeindeebene übernommen sowie durch das Landratsamt Karlsruhe als Aufsichtsbehörde die organisatorische Oberleitung übernommen werden.

Hierfür werden besondere Führungseinrichtungen in Form eines Verwaltungsstabs (VwS) zur schnellen und zielgerichteten Aufgabenerledigung von Verwaltungsangelegenheiten (administrativ-organisatorische Aufgaben) sowie eines Führungsstabes (FüS) zur Führung von und Schadensbekämpfung durch Einsatzkräfte sowie aller sonstigen zur Schadensbekämpfung geeigneten Kräfte und Mittel (operativ-taktische Aufgaben) vorgehalten.

Neben dem Einsatz der besonderen Führungsstrukturen auf Ebene des Landkreises im Katastrophenfall ist davon auszugehen, dass die Gemeinden im Landkreis Karlsruhe, nicht zuletzt dem Klimawandel geschuldet, qualitativ und quantitativ zunehmend mit (Groß)Schadensereignissen nach Feuerwehr- bzw. Rettungsdienstgesetz konfrontiert werden, deren Umfang und Komplexität bei der Gefahrenabwehr die Mitwirkung von Einheiten des Bevölkerungsschutzes respektive besonderer, übergeordneter Führungsstrukturen bzw. Führungseinrichtungen erfordern.

Insbesondere bei zeitkritischen Einsätzen und im Regelfall werden die örtlich zuständigen Einsatzleitungen noch vor dem Führungsstab aktiv. Die Re-Organisation bzw. das Umorganisieren bereits laufender Einsätze von „oben-nach-unten“ ist ungünstig und birgt eine Vielzahl an kritischen Punkten in sich (u. a. Rufgruppenwechsel, Informationsverluste). Die Organisation bzw. die Ordnung des Raumes bei Großschadenslagen unter der Führung des Führungsstabes muss deshalb vom Ende her vorgedacht werden, um so ein Anwachsen von „unten-nach-oben“ gewährleisten zu können.

Mit dem Konzept Großschadenslagen wird somit die Basis für eine effektive, aufeinander aufbauende und in sich homogene sowie alle beteiligten Feuerwehren und Hilfsorganisationen mit einbeziehende operativ-taktische Gefahrenabwehr bei Großschadenslagen, Krisen und Katastrophen geschaffen.