Sprungziele
Seiteninhalt

Eingriffsregelung & Ökokonto im Naturschutzrecht

Die Eingriffsregelung ist ein Instrument des Naturschutzrechts, das mit seinem allgemeinen Verschlechterungsverbot auch außerhalb von Schutzgebieten einen Mindestschutz von Natur und Landschaft gewährleisten soll. Über eine verbindliche Entscheidungsabfolge bei der Zulassung von Eingriffen soll sie Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft entgegenwirken und unvermeidbare Beeinträchtigungen kompensieren. Dadurch sollen die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Qualität des Landschaftsbildes sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht nachhaltig gesichert werden.

"Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die im Hinblick auf zu erwartende Eingriffe durchgeführt worden sind, sind als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen anzuerkennen [...]" (§ 16 Abs. 1 BNatSchG)

Vorgezogene Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Ökokonto-Maßnahmen) sind nach dieser Regelung des Bundesnaturschutzgesetzes unter bestimmten Voraussetzungen als naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zulässig. Mit der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) werden das Verfahren der Anerkennung von Ökokonto-Maßnahmen, das Bewertungsverfahren sowie die Handelbarkeit vorzeitiger Aufwertungen von Natur und Landschaft für das Land Baden-Württemberg einheitlich geregelt.