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Ärztliche Untersuchungen & Begutachtungen

Das Gesundheitsamt Karlsruhe mit der Außenstelle Bruchsal führt unabhängig und neutral ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen durch, soweit in Gesetzen, Rechtsvorschriften oder Verwaltungsvorschriften eine amtsärztliche Untersuchung vorgesehen ist. Aus der Vielzahl von Gutachten, Zeugnissen oder Bescheinigungen seien einige beispielhaft genannt:

  • Untersuchung von Beamten insbesondere der Dienstfähigkeit, bei Dienstunfall, Deputatsermäßigung, Reaktivierung und in Beihilfeangelegenheiten
  • Gerichtsärztlicher Dienst vor allem in Verfahren zur Einrichtung einer Betreuung oder auch zur Überprüfung der Verhandlungsfähigkeit, Haftfähigkeit, Prozessfähigkeit, Räumungsfähigkeit, Erwerbsfähigkeit und andere
  • Untersuchungen nach dem Ausländerrecht, z. B. Gewährung von medizinischen Leistungen, Feststellung des Gesundheitszustandes, der Reisefähigkeit usw.  
  • Begutachtung psychisch kranker Menschen, insbesondere bei Fragen stationärer Unterbringung, wenn möglicherweise eine Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt
  • Gutachten nach dem Sozialgesetzbuch, z. B. Beurteilung eines Mehrbedarfs, Eingliederungshilfe, Kindergeldanspruch  
  • sonstige Untersuchungen z. B. Kraftfahreignung, Waffeneignung, Schulfähigkeit, Jugendschutz, Prüfungsfähigkeit
  • Ausstellen von Zeugnissen für Finanzämter und andere

Wer ist für Sie zuständig?

Karlsruhe

  • alle anderen Gemeinden im Landkreis Karlsruhe
  • die gesamte Stadt Karlsruhe
  • Beamte im restlichen Regierungsbezirk Karlsruhe

Außenstelle Bruchsal

  • Bruchsal 
  • Bad Schönborn
  • Forst
  • Gondelsheim 
  • Graben-Neudorf 
  • Hambrücken 
  • Karlsdorf-Neuthard 
  • Kraichtal
  • Kronau 
  • Oberhausen-Rheinhausen
  • Östringen 
  • Philippsburg 
  • Ubstadt-Weiher
  • Waghäusel
  • für Beamte im Neckar-Odenwald-Kreis und Rhein-Neckar-Kreis   

Wie ist der Ablauf?

  • Erhalten wir von anderen Ämtern einen Begutachtungsauftrag, so teilen wir Ihnen schriftlich einen Untersuchungstermin mit oder fordern gegebenenfalls weitere Unterlagen an.
  • Handelt es sich um Kur- bzw. Sanatoriumsaufenthalte und Beihilfeangelegenheiten bei Bundesbeamten, so können Sie die für Sie zuständige medizinische Gutachtenstelle schriftlich unter Vorlage der dafür notwendigen Unterlagen mit der Prüfung beauftragen.
  • Gutachten in Beihilfeangelegenheiten von Landes- und Kommunalbeamten werden nur noch im direkten Auftrag des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg und des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg angenommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihren zuständigen Sachbearbeiter der Beihilfestelle.

Für die Erstellung ärztlicher Zeugnisse vor der Einstellungsuntersuchung in ein  Beamtenverhältnis (auf Widerruf/Probe/Lebenszeit) sind seit dem 01.07.2016 in der Regel niedergelassene oder andere approbierte Ärztinnen und Ärzte zuständig. Eine Liste, sowie weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Landesgesundheitsamtes.