Fachdienst Adoption
Die Mitarbeiterinnen des Fachdienstes Adoption informieren und beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich in allen Fragen rund um die Adoption aufbauend auf Ihrer individuellen Situation.
Die Zuständigkeit der Mitarbeiterinnen richtet sich nach Ihrem Wohnort (nördlicher Landkreis rot markiert, südlicher Landkreis blau markiert).
Informationen für Schwangere und Eltern, die sich mit dem Gedanken beschäftigen, ihr Kind zur Adoption freizugeben
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- Sie sind ungewollt schwanger und sehen für sich keine Möglichkeit Ihr Kind zu versorgen?
- Sie zweifeln, sind innerlich in Not und fühlen sich nicht in der Lage, Ihr Kind auf seinem Weg durchs Leben zu begleiten?
- Sie fühlen sich überfordert und es fehlt Ihnen in Ihrem Umfeld an Unterstützung?
Wir beraten Sie gerne umfassend und ergebnisoffen über die Möglichkeit der Adoption, andere Hilfsangebote und Ansprechpartner, natürlich vertraulich und unverbindlich.
Nach der Vermittlung des Kindes zu Adoptiveltern und der Adoption stehen wir Ihnen weiterhin beratend zur Verfügung. Gerne vermitteln wir Ihnen auch Kontakte zu weiteren Beratungsstellen.
Seit 2014 besteht die Möglichkeit der vertraulichen Geburt. Damit haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind in einem Krankenhaus auf die Welt zu bringen, ohne Ihre persönlichen Daten offenlegen zu müssen. Hierzu ist vor der Geburt die Kontaktaufnahme zu einer Schwangerenberatungsstelle zwingend erforderlich.
Rund um die Uhr können Sie sich mit Sorgen rund um Ihre Schwangerschaft auch an das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ wenden (0800 40 40 020). Die Beratung ist anonym und kostenfrei.
Informationen für Adoptivbewerber
Wenn Sie sich als Ehepaar oder Einzelperson für die Adoption eines Kindes bewerben möchten, beginnen wir mit Ihnen immer mit einem persönlichen, unverbindlichen Informationsgespräch.
Wenn Sie sich im Anschluss an dieses Informationsgespräch dann für eine Adoption bewerben, egal ob Inlands- oder Auslandsadoption, werden wir Sie vorbereiten und kennen lernen, mit Ihnen über Ihre Motivation sprechen und umfassend beraten und begleiten.
Informationen zur Stiefkind- und Verwandtenadoption
Auch wenn Sie darüber nachdenken, das Kind Ihrer Partnerin/Ihres Partners zu adoptieren, müssen sich alle Beteiligten im Vorfeld von der Adoptionsvermittlungsstelle beraten lassen. Dies schließt den „abgebenden“ Elternteil mit ein.
Mit der Bescheinigung über die erfolgte Beratung können Sie dann den Antrag auf Adoption bei einem Notar stellen und so das Verfahren beim Familiengericht beginnen.
Informationen zur Inlandsadoption
Im Landkreis Karlsruhe werden nur sehr wenige Kinder zur Adoption freigegeben. Dies ist in weiten Teilen Deutschlands der Fall.
Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben, können Wünsche in Bezug auf die Adoptiveltern äußern und diese vor einer Adoption auch persönlich kennenlernen. Auch bezüglich späterer Kontakte zwischen leiblichen Eltern und dem Adoptivkind oder dem Austausch von Informationen können Wünsche geäußert werden.
Im Falle einer Vermittlung beraten wir alle Beteiligten, besuchen das Kind bei den Adoptiveltern und begleiten durch das Verfahren vor dem Familiengericht.
Auch nach Ausspruch der Adoption stehen wir als Ansprechpartner für alle Beteiligten zur Verfügung.
Informationen zur Auslandsadoption
Wenn Sie an die Adoption eines Kindes aus dem Ausland denken, folgt nach dem Informationsgespräch das Bewerbungsverfahren.
Nach erfolgreicher Überprüfung entscheiden Sie sich für eine Auslandsvermittlungsstelle oder die Zentrale Adoptionsstelle beim Landesjugendamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS). Diese führt mit Ihnen das internationale Adoptionsverfahren durch. Die Liste der zugelassenen Auslandsvermittlungsstellen finden Sie auf der Seite der Bundeszentralstelle für Auslandsadoptionen.
Nach Rückkehr mit Ihrem Adoptivkind aus dem Ausland begleiten wir Sie durch Hausbesuche und erstellen mit Ihnen die erforderlichen Eingewöhnungsberichte für das Heimatland.
Internationale Adoptionen müssen in Deutschland ein Anerkennungsverfahren beim Familiengericht durchlaufen und unter Umständen in eine Adoption nach deutschem Recht umgewandelt werden. Auch hier unterstützen wir Sie.
Informationen für gleichgeschlechtliche weibliche Paare
Sie planen mit Ihrer Partnerin ein gemeinsames Wunschkind. Um auch rechtlich Ihr gemeinsames Kind zu werden, muss nach momentan geltendem Recht das Kind nach der Geburt von der Partnerin adoptiert werden.
Wir beraten Sie gerne telefonisch oder persönlich über den Ablauf des Adoptionsverfahren.
Informationen für suchende Adoptierte und Angehörige
- Sie wurden adoptiert und suchen nach Ihren Wurzeln?
- Sie wissen von einem Familienangehörigen, der adoptiert wurde, und möchten diesen finden?
Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche und der Kontaktaufnahme.
Informationen für Adoptivfamilien
Auch nach erfolgter Adoption bleiben wir gerne mit Ihnen in Kontakt. Wir bieten Beratungsgespräche, gerne bei Ihnen zuhause, an.
Wir bieten verschiedene Adoptivfamilientreffen sowie fachliche Seminare an. Informationen hierzu geben wir Ihnen gerne weiter.