Suchtprävention in Kommunen
Internationale Studien belegen, dass kommunale Interventionsprogramme, die alle Beteiligten vor Ort einbeziehen und die kommunal aktiv mitgesteuert werden, wesentlich erfolgreicher sind.
Ziel ist daher, von allen gemeinsam, getragene verbindliche Standards in den Kreiskommunen zu entwickeln. Mit der aktiven Beteiligung an unseren Modulen tragen Sie einen wesentlichen Teil zur Suchtprävention und dem Jugendschutz im Landkreis bei.
Testkäufe
Die für Kommunen im Landkreis angebotenen Testkäufe dienen dazu, Verkaufspersonal beim Alkohol- und Tabakkauf für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu sensibilisieren und eine zuverlässige Einhaltung des Jugendschutzes sicherzustellen. Die Maßnahme hat zu nachhaltigen positiven Veränderungen bezüglich der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes geführt:
Um für Ihre Kommune Testkäufe zu etablieren, melden Sie sich bei Frau Lechner unter: Tel. 0174 2441829. Frau Lechner übernimmt mit ihrer Firma OutwardPäd die Koordination und Durchführung der Testkäufe im Landkreis Karlsruhe.
Wir empfehlen für die Großen Kreisstädte zwei Testkauftermine/Jahr, für kleinere Kommunen einen Testkauftermin/Jahr.
Bürgerschaftliches Engagement
Im Rahmen des Bürgerschaftlichen Engagements unterstützen die ehrenamtliche Kräfte die Suchtprävention und den Jugendschutz im Landkreis Karlsruhe innerhalb des Rahmenprogramms Wegschauen ist keine Lösung.
Zum einen gibt es ehrenamtliche Jugendschutzbeauftragte, die sogenannten Kümmerer. Sie unterstützen die Kommunen als Schnittstelle zwischen Verwaltung und Bürgerschaft bei der Durchsetzung und Einhaltung des Jugendschutzgesetzes im Alltag. Somit tragen ehrenamtliche Jugendschutzbeauftragte zur Suchtprävention in der Kommune bei. Die Kümmerer erhalten eine Aufwandsentschädigung, haben regelmäßige Austauschtermine mit der Suchtbeauftragten und werden zu Hospitationen in Suchthilfeeinrichtungen sowie Fortbildungsangeboten eingeladen.
Im Jugendschutz kann man sich ebenso im Rahmen von Jugendschutzeinsätzen (Alter: ab 18 Jahren) und den Testkäufen (Alter: 16 oder 17 Jahre) engagieren.
Bei Interesse sich ehrenamtlich für den Jugendschutz im Landkreis Karlsruhe zu engagieren (z. B. bei Jugendschutzeinsätzen an Faschingsveranstaltungen) wenden Sie sich gerne an uns.
Seminare für ehrenamtlich Tätige
Im Rahmen der Bildungsplattform „Qualifiziert engagiert“ bietet die Suchtprävention Seminare zur Sensibilisierung auf das Thema Suchterkrankung und -Gefährdung für Ehrenamtliche an, mit dem Ziel, die Handlungssicherheit für ehrenamtlich Tätige im Landkreis zu erhöhen.
Ehrenamtliche Jugendschutzbeauftragte (Kümmerer)
Kümmerer unterstützen vor Ort - als Schnittstelle zwischen Rathaus und Bürgern - die Suchtprävention und den Jugendschutz. Somit tragen ehrenamtliche Jugendschutzbeauftragte zur Suchtprävention in der Kommune bei. Die Kümmerer erhalten eine Aufwandsentschädigung, haben regelmäßige Austauschtermine mit der Ansprechpartnerin der Koordination Suchtprävention im Bürgerschaftlichen Engagement und werden zu Hospitationen in Suchthilfeeinrichtungen sowie zu Fortbildungsangeboten eingeladen. Bei Interesse an dem Tätigkeitsfeld des Kümmerers für Ihre bzw. in Ihrer Gemeinde wenden Sie sich gerne an uns.
Kommunale Ansprechpartner/-innen für Suchtfragen (KAST)
Durch die Vernetzung mit Kommunalen Ansprechpartner/-innen für Suchtfragen in den Landkreiskommunen (KAST) gelingt es, diese zeitnah über wichtige Neuerungen und Angebote zu informieren und sie in die Planung und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen einzubeziehen. Kommunales Problembewusstsein und kommunale Kompetenz sind eine wichtige Grundlage für funktionierende Suchtprävention und Jugendschutz vor Ort. Es finden regelmäßige Abstimmungsgespräche der Suchtbeauftragten mit den kommunalen Ansprechpartner/-innen statt, in denen auch fachliche Inputs gegeben werden.
Jugendschutzeinsätze (JuST)
Mit der Einrichtung der Jugendschutzteams werden bei großen Festen und Veranstaltungen im Landkreis Karlsruhe, durch gezielte Ansprachen von Jugendlichen, wichtige Stoppsignale gesetzt. Der Einsatz der Jugendschutzteams verfolgt das Ziel, Jugendliche frühzeitig für einen achtsamen Alkoholkonsum zu sensibilisieren. Mit dem Wissen, dass früher Alkoholkonsum mit der späteren Entwicklung einer Alkoholsucht zusammenhängen kann, erzielen wir mit unseren Ansprachen auch langfristig eine präventive Wirkung. Die Einsätze werden in enger Zusammenarbeit mit der Polizei, dem Jugendamt und der Suchtberatung durchgeführt.
Suchtprävention in Vereinen
Das trägerübergreifende Präventionsteam im Landkreis Karlsruhe hat im Rahmen der Präventionskampagne „Wegschauen ist keine Lösung“ ein Zertifizierungsverfahren für Vereine entwickelt, um für die lokale Umsetzung des Jugendschutzes als Teil der Suchtprävention im Verein zu werben. Inzwischen konnten über 1200 Zertifikate unter dem Label „Verein aktiv im Jugendschutz“ an Vereine im Landkreis ausgestellt werden.
Suchtmittelkonsum bei Jugendlichen ist allgegenwärtig, vor allem im Freizeitbereich und somit auch im Vereinsleben. Dies stellt eine besondere Herausforderung für Jugendbetreuer und Jugendbetreuerinnen sowie Trainer und Trainerinnen dar, die zugleich viele Fragen aufwirft. Vereine übernehmen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Sie vermitteln den Kindern und Jugendlichen neben den sportlichen Fertigkeiten wichtige soziale Werte und Einstellungen, wie zum Beispiel Teamgeist, Zusammengehörigkeit, gegenseitige Rücksichtnahme, gemeinsames Gewinnen und Verlieren, sich für den anderen anstrengen etc.
Im Bereich des Jugendschutzes und Suchtprävention haben Vereine eine wichtige Verantwortung. Sie vermitteln einerseits Schlüsselkompetenzen wie Teamgeist und Leistungsbereitschaft, andererseits reflektieren sie ihre Vorbildfunktion beim Trinken und Rauchen oft nur unzureichend bzw. sind sich ihrem eigenen Einfluss nicht bewusst.
Suchtprävention ist dann besonders wirksam, wenn sie als Gemeinschaftsaufgabe wahrgenommen wird und von vielen Gruppen und Institutionen wie zum Beispiel Familie, Schule, Verein oder Gemeinde wahrgenommen wird. Eltern, aber auch andere Bezugspersonen außerhalb der Familie können wesentlich dazu beitragen, dass Kinder Schutzfaktoren gegen Sucht bzw. einen verantwortungsvollen Umgang mit Genuss- und Suchtmitteln entwickeln.
Projekt „7 aus 14“
Eine Möglichkeit, Vereinsfeste jugendgerecht zu gestalten ist das Projekt "7 aus 14". Ziel ist ein verantwortungsbewusster Umgang mit Alkohol. Die Veranstalter haben Vorbildfunktion und bemühen sich, riskanten Alkoholkonsum zu reduzieren und dadurch gesundheitliche Schäden zu vermindern.
Die Zertifizierungsschulungen „Vereine aktiv im Jugendschutz“ werden durch unsere Suchtberatungsstellen durchgeführt. Für den mittleren und nördlichen Landkreis schult Frau Lechner vom bwlv (Baden-Württembergischer Landesverband für Prävention und Rehabilitation) und für den südlichen Landkreis Frau Gerich von der agj (Fachverband für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e. V.).
Mobile alkoholfreie Cocktailbar
Gemeinsam mit dem Kreisjugendring wurde eine mobile alkoholfreie Cocktailbar beschafft und gestaltet: Die „Blu:Bar“. Die Bar soll zertifizierten Vereinen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, um den Genuss von alkoholfreien Alternativgetränken attraktiver zu machen. Buchungsmöglichkeiten bestehen unter: www.kjr-ka.de/vermietung/die-blu-bar/
Bestellung Jugendschutzmaterialien
Azubi für Jugendschutz
Laut Statistik sind knapp 50 Prozent der Auszubildenden riskant alkoholkonsumierend.
Mit unserer Seminarreihe "Azubi für Jugendschutz" möchten wir Auszubildende und Berufsanfänger frühzeitig für die Suchtvorbeugung und den Jugendschutz sensibilisieren. Zum einen erreichen wir mit dem Konzept eine wichtige Zielgruppe in der Suchtprävention direkt. Zum anderen möchten wir die Auszubildenden motivieren, sich präventiv in ihrer Kommune zu engagieren.
Eine zweite Säule des Moduls „Azubis für den Jugendschutz“ stellt die flächendeckende suchtpräventive Schulung von Auszubildenden intern im Landratsamt dar.
Vielen Dank!
Glücksspiel - Kooperation mit Ordnungsämtern
Um eine nachhaltige Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen in Spielhallen zu erreichen, wurde mit den Ordnungsämtern der Landkreiskommunen abgestimmt, mit gemeinsamen Spielhallenkontrollen zusammen mit Fachleuten der Suchthilfe die Effizienz der Kontrollen und damit den Spielerschutz zu erhöhen. Dieses Vorhaben scheiterte leider an einem eingeschränkten Betretungsrecht der Suchthilfeträger. Zudem wurde deutlich, dass die Ordnungsämter mangelnden Spielraum haben, wirksame Geldstrafen für die Nichteinhaltung von Gesetzesregelungen zu erheben.
Um trotzdem in diesem Bereich präventiv tätig werden zu können, werden von den Suchthilfeträgern Schulungen für die Ordnungsämter angeboten, um ein tieferes Verständnis für das Nichteinhalten von Regelungen in Spielhallen zu erhalten und damit im Sinne des Jugendschutzes wirkungsvoller agieren zu können. Außerdem wirken wir in der „AG Gaststätten“, um auch bessere Spielerschutzbedingungen in Gaststätten zu unterstützen.
In der folgenden Übersichtskarte finden Sie die Landkreiskommunen mit ihren bereits umgesetzten und vor Ort integrierten Modulen zum Thema Suchtprävention und Jugendschutz: