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Das trägerübergreifende Präventionsteam im Landkreis Karlsruhe hat im Rahmen der Präventionskampagne „Wegschauen ist keine Lösung“ ein Zertifizierungsverfahren für Vereine entwickelt, um eine lokale Umsetzung des Jugendschutzes als Teil der Suchtprävention im Verein zu unterstützen. Im Folgenden finden Sie die Checkliste zur Vereinszertifizierung "7 aus 14" welche eine Möglichkeit darstellt, das Vereinsleben jugendschutzgerecht zu gestalten. Weitere Informationen zu unserem Programm finden Sie auch auf landkreis-karlsruhe.de/vereinspraev
Vereinsname (nach Vereinsregister):*
Ansprechpartner (Name, Vorname):*
Kommune:* Bad Schönborn Bretten Bruchsal Dettenheim Eggenstein-Leopoldshafen Ettlingen Forst Gondelsheim Graben-Neudorf Hambrücken Karlsbad Karlsdorf-Neuthard Kraichtal Kronau Kürnbach Linkenheim-Hochstetten Malsch Marxzell Oberderdingen Oberhausen-Rheinhausen Östringen Pfinztal Philippsburg Rheinstetten Stutensee Sulzfeld Ubstadt-Weiher Waghäusel Waldbronn Walzbachtal Weingarten (Baden) Zaisenhausen
Diese vier Punkte sind verbindlich und grundsätzlich einzuhalten:
1. Ein eigener Jugendschutzbeauftragter wird bestellt. Dieser ist im Verein bekannt und kennt die aktuellen gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen. Er achtet darauf, dass diese eingehalten werden.*
2. Bei Einlasskontrollen, beim Eingang und vor allem beim Ausschank wird ein deutlich sichtbarer und entsprechend großer Hinweis (z. B. Plakat) zum Jugendschutz angebracht.*
3. Der Verein hat im Vereinsleben und bei Veranstaltungen dafür Sorge zu tragen, dass die Jugendlichen – innerhalb der beschriebenen Altersgrenzen – keine alkoholischen Getränke zu sich nehmen, auch nicht solche, die sie vielleicht selbst mitgebracht haben oder die von älteren Besuchern an der Theke „organisiert“ wurden.*
4. An Jugendliche über 16 Jahre werden Bier und Wein nicht mehr abgegeben, wenn diese bereits erste Anzeichen von “Angetrunkensein” zeigen.*
Von den aufgelisteten weiteren 10 Punkten wählt der Verein zusätzlich 3 aus, zu deren Einhaltung er sich verpflichtet:
5. Bei reinen Kinder und Jugendveranstaltungen wird aus Gründen der Vorbildwirkung auf Alkohol- und Tabakkonsum verzichtet.
6. Bereits bei der Ankündigung der Veranstaltung (Plakate, Einladungen, Zeitungsberichte etc.) wird ein kurzer Hinweis auf die Bestimmungen des Jugendschutzes genommen.
7. Bei der Einlasskontrolle werden junge BesucherInnen mündlich durch die MitarbeiterInnen auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen aufmerksam gemacht. Es wird besonders darauf geachtet, dass junge Besucher nicht selbst alkoholische Getränke zu Veranstaltungen mitbringen.
8. Die Erfahrungen bei dieser Veranstaltung (Wie ist es gelaufen, was hat sich bewährt, was nicht?) werden an die Gemeinde rückgemeldet, um für die Zukunft Verbesserungen zu erzielen.
9. Der Veranstalter stellt ein attraktives, alkoholfreies Angebot zur Verfügung, das günstiger ist als alkoholhaltige Getränke und bewirbt dieses aktiv.
10. Alle Maßnahmen zur Trinkanimation wie “Happy hours“, Trinkspiele, Kübelsaufen etc., werden unterlassen. Alkoholische Mixgetränke, die speziell bei den Jugendlichen beliebt sind, werden gar nicht oder teuer verkauft.
11. Regelmäßige Durchsagen während der Veranstaltung über die Lautsprecheranlage geben Hinweise auf die Jugendschutzbestimmungen (Ausgehgrenzen, Alkoholkonsum).
12. Der Veranstalter sorgt für einen preisgünstigen Heimbringdienst für alle Besucher.
13. Bei betrunkenen Jugendlichen gilt: Seitens des Vereins werden, falls möglich, die Eltern verständigt, um ihr Kind abzuholen. Wo dies nicht gelingt, wird die Polizei zur Hilfe hinzugezogen.
14. Die Vereinsmitglieder werden regelmäßig auf das Thema Suchtprävention und Jugendschutz aufmerksam gemacht. (Die Materialien hierfür z. B. Plakate, Bierdeckel, sichere Strohhalme etc. können bei Bedarf über das Landratsamt Karlsruhe kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.)
Wir als Verein erklären uns verbindlich bereit, für die Gültigkeitdauer unserer Vereinszertifizierung Aktiv im Jugendschutz (3 Jahre) die ausgewählten Auflagen zu erfüllen.*
Als Jugendschutzbeauftragter unseres Vereins benennen wir:
Name, Vorname:*
Name, Vorname (optional):
Dem/der Absender/in ist bekannt und er/sie willigt darin ein, dass die zur Abwicklung der Zertifizierung erforderlichen persönlichen Daten auf elektronischen Datenträgern gespeichert werden. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Absenders erfolgt unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung, siehe Datenschutz *
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