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Bewirtschaftung des Waldes

Das Forstamt ist als untere Forstbehörde Ansprechpartner für alle Fragen, die den Wald betreffen. In enger Zusammenarbeit mit Waldeigentümern, Verbänden und anderen Behörden strebt es an, ökologische, soziale und wirtschaftliche Belange von Wald- und Forstwirtschaft gleichermaßen zu berücksichtigen und die manchmal unterschiedlichen Ziele von Waldeigentümern, Öffentlichkeit und Naturschutz in bestmöglichen Einklang zu bringen. Im Landkreis Karlsruhe ist rund ein Drittel der Kreisfläche mit Wald bedeckt. Im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung setzt sich das Forstamt für den Erhalt unserer Wälder und ihrer wichtigen Funktionen für die Gesellschaft ein.

Der Wald im Landkreis Karlsruhe befindet sich zu 63 % im Eigentum von insgesamt 30 Städten und Gemeinden. Weitere 36 % des Waldes sind im Besitz des Landes. Rund 1 % der Waldfläche ist in Privatbesitz. Insgesamt gibt es mehr als 36.500 Hektar Wald im Landkreis.

Kommunalwald

Kommunale Waldbesitzer können den Betriebsvollzug und auch die Wirtschaftsverwaltung (Beschaffungen und ähnliches) oder Teile davon an das Forstamt übertragen. Derzeit nutzen 23 der 30 Wald besitzenden Städte und Gemeinden des Landkreises den forstlichen Revierdienst durch das Forstamt.

Die Gemeindewälder werden im Rahmen der Gesetzesvorgaben, der Erkenntnisse über eine naturverträgliche Waldwirtschaft und der PEFC-Leitlinien bewirtschaftet. Zusätzlich werden beim Betriebsvollzug die Eigentümerzielsetzungen berücksichtigt, welche im Dialog zwischen Kommune und Forstamt vereinbart wurden.

Für den Verkauf von Laub-und Nadelstammholz aus den Kommunalwäldern des Landkreises wurde eine kommunale Holzverkaufsstelle gegründet.

Staatswald

Die Bewirtschaftung des Staatswaldes erfolgt durch ForstBW.

Privatwald

Private Waldbesitzer im Landkreis erhalten vom Forstamt kostenfreie Beratung in Fragen, die ihren Wald betreffen. Dies ist ihnen durch das Landeswaldgesetz garantiert. Ansprechpartner sind die örtlich zuständigen Forstrevierleiter. Die Beratung umfasst insbesondere Hinweise zu Begründung, Pflege und Bewirtschaftung des Waldes. Private Waldbesitzer können am Sammelbezug von Pflanzen teilnehmen und im Rahmen der geltenden Richtlinien von Fördermitteln profitieren.

 Weitergehende Serviceleistungen werden im Rahmen der Betreuung angeboten, die auf Antrag des Privatwaldbesitzers fallweise oder dauerhaft erfolgen kann. Betreuungsleistungen wie das Anweisen von Beständen, die Holzaufnahme, das Fertigen von Holzlisten sind kostenpflichtig.