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Säkularisation 1802

Aufhebung des Klosters

In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts mehrten sich die Zeichen, die den endgültigen Niedergang des Klosters Frauenalb einleiten sollten. Zu diesen zählten die emanzipatorischen aber auch kirchenfeindlichen Gedanken der Aufklärung, das Schwinden der benediktinischen Regeln im Kloster, der Autoritätsverlust des Klosters bei seinen Untertanen, ein über Jahrzehnte mit der Schirmherrschaft Baden ausgetragener Streit über die Rechte und Gerechtigkeiten und die allgemeine politisch-militärische Entwicklung im Zuge der napoleonischen Eroberungskriege.

Bereits 1796 waren die Nonnen vor heranrückenden französischen Truppen geflohen und als das gesamte linksrheinische Gebiet des Deutschen Reiches in französische Hände gefallen war, sollten die einst dort berechtigten Fürsten entschädigt werden. Hierbei rückten die politisch wehrlosen geistlichen Herrschaften wie Frauenalb in das Visier der Fürsten, die auf einen Länderzuwachs hoffen durften. Bereits am 16. September 1802 verkündete der badische Markgraf Karl Friedrich die wirkliche obwohl provisorische Besitznahme des adeligen Damenstifts Frauenalb, ließ dessen Bedienstete auf die neue Landesherrschaft verpflichten und den Wert der klostereigenen Liegenschaften taxieren. In mehreren Schritten wurde die Klosterherrschaft im Zuge der Säkularisation aufgehoben, ehe im März 1803 die letzten Konventualinnen unter Zusicherung von Pensionen das Kloster verlassen hatten.


  • 1813-1816 Klostergebäude werden Militärlazarett
  • 1820 ff weitere gewerbliche Nutzungen, Bau von Sägemühlen
  • 1836-1843 Betrieb einer Tuchfabrik
  • 1838-1852 Betrieb einer Brauerei