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Reisemedizinische Sprechstunde

Wenn Sie eine Fernreise planen, sollten Sie sich zu Ihrer persönlichen Sicherheit frühzeitig über Reiseimpfungen, Malariavorbeugung und weitere Maßnahmen zur Verhinderung von Krankheiten informieren. Einen Beratungstermin können Sie unter 0721 936 - 99 250 oder online vereinbaren.

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin Ihr Impfbuch und eventuell Prospekte und Reisebeschreibungen des Veranstalters mit.

Beachten Sie, dass für durchgeführte Impfungen Kosten entstehen, die Sie bei uns in bar oder mit der EC-Karte bezahlen müssen. Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, ob diese die Kosten für Reiseimpfungen übernimmt. Eine Quittung wird ausgestellt.

Reiseimpfungen für Ihre Kinder werden vom Kinderarzt durchgeführt.

Betäubungsmittel auf Auslandsreisen mitführen

Reisen mit Betäubungsmitteln und medizinisch verordnetem Cannabis – Hinweise und Verfahrensablauf

Wenn Sie aus medizinischen Gründen Medikamente mitführen, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen oder medizinisch verordnetes Cannabis, ist Folgendes zu beachten:

Für die Einfuhr in ein Land im sogenannten „Schengener Raum“ (Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens: Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn) benötigen Sie eine vom behandelnden Arzt ausgestellte, gestempelte und unterschriebene Bescheinigung gemäß dem Schengener Durchführungsabkommen.

    • Für jedes Medikament ist eine eigene Bescheinigung erforderlich.
    • Die Verordnung darf nur für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen gelten.
    • Die vom Arzt ausgestellte Bescheinigung muss anschließend vom zuständigen Gesundheitsamt beglaubigt werden. Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Erst- oder Zweitwohnsitz haben.

Um Betäubungsmittel auch bei Reisen in andere als die oben genannten Länder mitnehmen zu können, empfehlen wir Ihnen, sich vom verschreibenden Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen zu lassen, welche Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält. Die Form der Bescheinigung ist nicht strikt vorgegeben doch wir empfehlen die Verwendung einer mehrsprachigen Musterbescheinigung, die auch auf der Website der Bundesopiumstelle abzurufen ist. Dort finden Sie auch weitere wichtige Informationen.

    • Auch diese Bescheinigung soll anschließend vom zuständigen Gesundheitsamt beglaubigt werden. Zuständig ist auch hierfür das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Erst- oder Zweitwohnsitz haben.

Wichtiger Hinweis:

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die rechtlichen Bestimmungen im Ziel- und Transitland.

Gebühren und Unterlagen:

    • Die Beglaubigung im Gesundheitsamt Karlsruhe kostet 21,00 € pro Bescheinigung.
    • Die Gebühr kann bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
    • Zusätzlich benötigen wir das Originalrezept oder eine Kopie mit Praxis- oder Apothekenstempel.

Verfahrensablauf:

Lassen Sie uns die vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung spätestens eine Woche vor Ihrer Reise per E-Mail zukommen. Wir prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und Korrektheit und setzen uns anschließend mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.

Dengue-Fieber

Impfungen gegen Dengue-Fieber sind seit 2023 möglich. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat im November eine offizielle Impfempfehlung ausgesprochen. Von daher werden im Gesundheitsamt Personen geimpft, die sicher eine Dengue-Infektion durchgemacht haben und die Möglichkeit besteht, die Impfserie mit 3 Monaten Vorlauf vor der geplanten Reise durchzuführen.

Gelbfieberimpfung

Gelbfieber kommt in einer Reihe von Ländern in Afrika und Südamerika vor. Einige Länder verlangen zur Einreise den Nachweis einer Impfung gegen Gelbfieber. Da wir eine zertifizierte Gelbfieber-Impfstelle sind, können Sie diese Impfung bei uns erhalten.

WICHTIG!

Wegen des erhöhten Risikos schwerer Nebenwirkungen werden Personen über 60 Jahre in der Regel nicht gegen Gelbfieber geimpft. Bei Bedarf kann eine Bescheinigung (deutsch/englisch) gegen eine Gebühr von 21,00 € ausgestellt werden, dass die Gelbfieber-Impfung aus medizinischen Gründen nicht vorgenommen wurde.

Kinder impfen wir ab einem Alter von 6 Jahren gegen Gelbfieber.

Gelbfieber-Impfstellen in unserer Region

Aktuelles

Verfügbarkeit Impfstoffe

Informationen zu eventuellen Lieferengpässen von Impfstoffen finden sie hier: Robert-Koch-Institut (RKI)

 

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