Sprungziele
Seiteninhalt

Beratung für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer

Das Landratsamt Karlsruhe bietet für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer, die im Landkreis Karlsruhe ihren Wohnsitz haben, eine soziale Beratung an.

Unter Spätaussiedler werden deutsche Volkszugehörige aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten verstanden, die im Wege eines speziellen Aufnahmeverfahrens ihren Aufenthalt in Deutschland begründet haben. Die rechtliche Grundlage der Beratung dieser Personengruppe ist im Bundesvertriebenengesetz (BVFG) bzw. im § 22 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), v.a. § 23 Abs. 2, zu sehen.

Jüdische Zuwanderer konnten von 1991 bis 2004 aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland einreisen. Über die Aufnahme entschieden damals die jeweiligen Ministerpräsidenten der Bundesländer auf Basis des sogenannten Kontingentflüchtlingsgesetzes. Mit in Kraft treten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 müssen jüdische Zuwanderer nun ihre Einreise nach Deutschland auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes beantragen.

Die Beratung ist einzelfallbezogen und umfasst verschiedene Themenbereiche, unter anderem den Rechtsbereich, die Bildungssituation sowie persönliche, familiäre und gesellschaftliche Themen. In einem Erstgespräch werden die Ausgangslage beziehungsweise aktuelle Thematiken und Anliegen besprochen, die in Folgeberatungen weiter geklärt werden.

Schwerpunkte der Beratung:

  • Vermittlung/Beschaffung: Kontaktierung von und Vermittlung an relevante Akteure/Institutionen: Rathaus, Ausländerbehörde, Jobcenter, Sprachkursträger, Beratungsstellen (z. B. Familienberatung, Suchtberatung), Vereine usw.
  • Unterstützung: Hilfe bei Beantragung von Leistungen, Ausfüllen von Formularen, Terminvereinbarungen, Verständnis von Bescheiden/Informationen usw.
  • Case Management: Koordinierung von Hilfen und Dienstleistungen bei spezifischen Problemlagen: z. B. Organisation von Dolmetschern, Kontaktierung/Vermittlung von Beratungsstellen (psychologische Beratung-Erziehungsberatung), Beantragung von spezifischen Leistungen (z. B. Familienhilfe)
  • Vernetzung: Kooperation mit relevanten  internen und externen Akteuren der Migrations- und Sozialarbeit: z. B. Facharbeitskreis Integration, Kümmerer des Landkreises, Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie, IRG-Baden, Schulsozialarbeit, Jugendmigrationsdienst usw.