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Datenschutzerklärung des Landratsamtes Karlsruhe und seiner Einrichtungen zur Verwaltungstätigkeit

(Informationen gemäß Art. 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO)

Das Landratsamt Karlsruhe und seine Einrichtungen nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Aus diesem Grunde haben wir technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die datenschutzrechtlichen Vorschriften sowohl von uns als auch von unseren externen Dienstleistern beachtet werden.

Die nachfolgenden Erläuterungen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei deren Verarbeitung durch das Landratsamt Karlsruhe dienen dazu, Ihnen die wichtigsten und allgemein gültigen Informationen gemäß Art. 13 und 14 DSGVO zu geben. Zusätzliche und konkretere Hinweise können Sie entweder aus der einschlägigen Amtsseite auf dieser Homepage (Dezernate und Ämter) oder aus den jeweiligen Verfahrensunterlagen (z. B. Antragsformularen) entnehmen oder von dem jeweils zuständigen Mitarbeiter erlangen, der Ihre Daten im konkreten Fall zweckgebunden verarbeitet.

Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine bestimmte natürliche Person beziehen oder auf sie bezogen werden können. Informationen, die nicht mit einer bestimmten Person in Verbindung gebracht werden können (z. B. Anzahl der Nutzer einer Internetseite), zählen nicht dazu.

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO ist

Kreisverwaltung Landratsamt Karlsruhe

Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe

115
0721 936 - 50
0721 936 - 53 199
posteingang@landratsamt-karlsruhe.de

Unseren Behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter

Zwecke der Datenverarbeitung

Das Landratsamt Karlsruhe hat eine umfassende Zuständigkeit. Unsere Aufgaben und Verfahren betreffen nahezu alle erdenklichen Lebensbereiche. Bei der Wahrnehmung unserer gesetzlichen Aufgaben verarbeiten wir auch personenbezogene Daten. Personenbezogene Daten sind hier nicht nur Angaben zu Ihrer Person (z. B. Namen, Geburtstag oder -ort, Anschriften), sondern auch Sachverhalte, die in dem jeweiligen Verwaltungsverfahren mit Ihrer Person in Verbindung stehen, z. B. Baugrundstück, Ausbildung, Beruf (verfahrensrelevante Daten).

Die Daten werden für die Durchführung des – zumeist gesetzlich geregelten – Verfahrens verarbeitet. Dazu gehören insbesondere Verwaltungsverfahren (z. B. Genehmigungs-, Leistungs- oder Förderverfahren) oder sonstige Anträge (z. B. Beschwerden, Anfragen). Dabei werden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich in dem Verfahren, für das sie erhoben werden, verarbeitet und nur, soweit dies zur Durchführung des Verwaltungsverfahrens oder zur Wahrnehmung der öffentlichen Aufgabe erforderlich ist oder Sie ausdrücklich eingewilligt haben.

Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung

In den meisten Fällen der Datenverarbeitung erfüllt das Landratsamt Karlsruhe ihm gesetzlich übertragene Aufgaben. Bei den damit verbundenen Datenverarbeitungsvorgängen ist § 4 LDSG in Verbindung mit dem jeweiligen Fachrecht die Rechtsgrundlage. Danach und in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten unbeschadet sonstiger Bestimmungen zulässig, wenn sie zur Erfüllung einer in der Zuständigkeit des Landratsamtes liegenden Aufgabe erforderlich ist.

Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO als Rechtsgrundlage.

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, stellt Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO die Rechtsgrundlage dar. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Gesundheitsdaten) werden auf der Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben a, b oder f DSGVO und der jeweiligen speziellen Rechtsgrundlagen verarbeitet, soweit dies zur Wahrnehmung der öffentlichen Aufgabe erforderlich ist.

Weitergabe Ihrer Daten

Innerhalb des Landratsamtes Karlsruhe erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten, die mit der Durchführung des Verfahrens oder nach dessen Abschluss mit der Führung und Aufbewahrung der Verfahrensakten betraut sind.

An Stellen außerhalb des Landratsamtes Karlsruhe werden personenbezogene Daten im Einzelfall übermittelt, soweit dies für unsere oder deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist, z. B. an Verwaltungsgerichte, wenn gegen eine unserer Entscheidungen Klage erhoben wird.

Dauer der Speicherung

Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Maßgebend für die Speicherfristen, die unterschiedlich lang sein können, sind die Vorgaben der Fachgesetze oder sonstige Regelungen über die Aufbewahrungspflichten.

Ihre Rechte

Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht nachfolgende Rechte:

1.      Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)

Es besteht ein Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten personenbezogenen Daten.

2.      Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)

Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht (mehr) zutreffend sind. Bei unvollständigen Daten kann – unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung – eine Vervollständigung verlangt werden.

3.      Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO)

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen.

4.      Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten verlangen.

5.      Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO)

Soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e oder f erfolgt, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der sie betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht.

6.      Recht auf Widerruf einer Einwilligung (Artikel 7 Absatz 3 DSGVO)

Sofern personenbezogene Daten auf der Grundlage Ihrer Einwilligung verarbeitet werden, können Sie diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung Ihrer Daten bleibt rechtmäßig

7.      Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu.

8.      Recht auf Beschwerde (Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe e DSGVO)

Sie können sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden, wenn Sie der Auffassung sind, dass die Auskunft gebende Stelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg

Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart

Postanschrift:
Postfach 10 29 32
70025 Stuttgart

0711 61 55 41 - 0
0711 61 55 41 - 15
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/

Allgemeiner Hinweis zu diesen Rechten

In besonders gelagerten Fällen kann oder darf Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden. In einem solchen Fall teilen wir Ihnen die Gründe für die Ablehnung ihres Ersuchens mit.

Diese Datenschutzerklärung wird regelmäßig aktualisiert; letzter Stand: 01.07.2019