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Aktuelle Corona-Verordnung Baden-Württemberg

Änderungen zum 07. April:

Nach der Aufhebung der Corona-Verordnung des Landes Anfang März entfallen mit Ablauf des 7. April 2023 auch die verbliebenen Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes.

Es muss keine Maske mehr getragen werden beim

  • Besuch von Krankenhäusern, stationären Rehabilitationseinrichtungen sowie Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen.
  • Besuch von Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren ambulanten medizinischen Einrichtungen wie zum Beispiel Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken.

Empfehlungen, die weiter und besonders während der Atemwegsinfektionssaison gelten:

  • eigenverantwortliche Schutz bei Infektionskrankheiten: wer krank ist, bleibt zuhause!
  • bei starken Symptomen den Hausarzt kontaktieren
  • den Impfschutz aktuell halten
  • eigenverantwortlicher Schutz vulnerabler Gruppen entsprechend der AHA+L-Regeln

Weitere Informationen können der Webseite des Sozialministeriums entnommen werden.