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Gemeinsame Einrichtung (gE) - Jobcenter Landkreis Karlsruhe

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II unterstützt Sie mit:

  • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und
  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Ziel ist, dass Sie Ihren eigenen Lebensunterhalt und den Ihrer Angehörigen aus eigenen Mitteln und eigenen Kräften bestreiten können.

Wie die Bezeichnung zeigt, ist mit der Grundsicherung die Absicherung des Existenzminimums, also die Sicherung des zum Leben Notwendigen, gemeint. Diese Absicherung ist für alle gedacht, die zu wenig oder keine eigenen Mittel zur Verfügung haben.

Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen Personen erhalten, wenn sie leistungsberechtigt sind. Personen, die nicht erwerbsfähig, aber leistungsberechtigt sind, können Sozialgeld erhalten.

Die Geldleistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden aus Steuermitteln finanziert, nicht aus der Arbeitslosenversicherung. Die Höhe der Leistung ist damit nicht von einem zuvor erzielten Arbeitseinkommen abhängig, sondern davon, was Sie zum Leben mindestens benötigen und nicht selbst aufbringen können.

Arbeitslosengeld II können Sie auch dann erhalten, wenn Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben, der erzielte Verdienst aber nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie sicherzustellen. Arbeitslosigkeit ist also keine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld II.

Aufgaben der gemeinsamen Einrichtung (gE) – Jobcenter Landkreis