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Behindertenbeauftragter

Der kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen berät den Landkreis in Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen und arbeitet mit der Verwaltung zusammen. Zudem ist er Ombudsmann. Der Beauftragte des Landkreises nimmt neben seinen eigenen Aufgaben die Koordination der Beauftragten bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden wahr. Es können außerdem Beiräte für die Belange von Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene gebildet werden.

Der Beauftragte ist bei allen Vorhaben der Gemeinden und des Landkreises, soweit die spezifischen Belange der Menschen mit Behinderungen betroffen sind, frühzeitig zu beteiligen.

Der kommunale Behindertenbeauftragte ist unabhängig und nicht weisungsgebunden.

Öffentliche Stellen sollen den Beauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen. Dies umfasst insbesondere die Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Akteneinsicht.

Der Beauftragte arbeitet in verschiedenen Gremien und Arbeitskreisen mit. Alle Überlegungen und Aktivitäten sind darauf ausgerichtet, die Inhalte der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Dazu gehören insbesondere die Schaffung von umfassender Barrierefreiheit, die Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderung in allen gesellschaftlichen Bezügen und Lebensbereichen sowie die Ausrichtung an den Belangen des einzelnen Menschen (Individualisierung) im frei gewählten Lebensraum (Sozialraumorientierung).