Behindertenbeauftragte
Die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen berät den Landkreis in Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen und arbeitet mit der Verwaltung zusammen. Zudem ist sie Ombudsfrau. Die Beauftragte des Landkreises nimmt neben ihren eigenen Aufgaben die Koordination der Beauftragten bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden wahr. Es können außerdem Beiräte für die Belange von Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene gebildet werden.
Die Beauftragte ist bei allen Vorhaben der Gemeinden und des Landkreises, soweit die spezifischen Belange der Menschen mit Behinderungen betroffen sind, frühzeitig zu beteiligen.
Die kommunale Behindertenbeauftragte ist unabhängig und nicht weisungsgebunden.
Öffentliche Stellen sollen die Beauftragte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Dies umfasst insbesondere die Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Akteneinsicht.
Die Beauftragte arbeitet in verschiedenen Gremien und Arbeitskreisen mit. Alle Überlegungen und Aktivitäten sind darauf ausgerichtet, die Inhalte der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Dazu gehören insbesondere die Schaffung von umfassender Barrierefreiheit, die Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderung in allen gesellschaftlichen Bezügen und Lebensbereichen sowie die Ausrichtung an den Belangen des einzelnen Menschen (Individualisierung) im frei gewählten Lebensraum (Sozialraumorientierung).