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Allgemeiner Sozialer Dienst

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) gehört zur Abteilung Soziale Dienste des Jugendamtes im Landratsamt Karlsruhe. Die Dienststellen des Allgemeinen Sozialen Dienstes befinden sich in Karlsruhe und in Bruchsal.

Die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes bieten Eltern, Jugendlichen und Kindern Beratung und Unterstützung in schwierigen Lebens- und Familiensituationen an.

Von Erziehungs-, Partnerschafts- und Scheidungsproblemen über Sorgerechtsfragen und der Ausgestaltung des Umgangsrecht, bis hin zur Klärung von aktuellen Krisensituationen in Familien, werden Beratungen durchgeführt sowie die erforderlichen und geeigneten Hilfeleistungen gewährt.

Ziel ist immer die Erarbeitung einer Lösung, die die Rechte der Beteiligten berücksichtigt, möglichst dem Erhalt der Familie dient und die Beziehung zwischen Kindern und Eltern stärkt und unterstützt.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes ergeben sich vor allem aus dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz).

Zu den Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes gehören insbesondere:

  • Beratungen in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen
  • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, insbesondere bei Fragen des Sorgerechts und Umgangsrechts
  • Hilfe für Kinder und Jugendliche und junge Volljährige in Konfliktsituationen
  • Bei Bedarf Einleitung und Durchführung von geeigneten und qualifizierten Jugendhilfemaßnahmen (Hilfe zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen)
  • Schutz für Kinder und Jugendliche bei körperlicher, seelischer und sexueller Misshandlung und bei Vernachlässigung
  • Krisenintervention mit Schutzmaßnahmen für akut gefährdete Kinder und Jugendliche
  • Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren
  • Weitervermittlung zu anderen Beratungsstellen, Fachdiensten oder Behörden

Informationen in Leichter Sprache: