Seiteninhalt
Welche Regelungen gelten im Stadt- und Landkreis Karlsruhe?
Es gelten die Coronaverordnungen des Landes und die Allgemeinverfügungen bzw. Feststellung der Sieben-Tage-Inzidenz des Landkreises und der Stadt Karlsruhe:
- Allgemeinverfügung über die Feststellung einer Sieben-Tage-Inzidenz größer 100 für die Stadt Karlsruhe vom 02.04.2021 mit Begründung
- Allgemeinverfügung über die Feststellung einer Sieben-Tage-Inzidenz größer 100 für den Landkreis Karlsruhe vom 20.03.2021 mit Begründung
Weitere Infos hierzu in unserer Pressemitteilung vom 02.04.2021 bzw. 20.03.21.