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Kommunal- und Prüfungsamt

Das Kommunal- und Prüfungsamt besteht aus den Abteilungen Kommunalwesen und Wahlen sowie Rechnungsprüfung. Es ist organisatorisch direkt dem Landrat zugeordnet, bei seiner Arbeit im Bereich Rechnungsprüfung jedoch unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.

Außerdem kümmert sich das Kommunal- und Prüfungsamt um die Korruptionsbekämpfung im Landratsamt. Der Amtsleiter ist zum Anti-Korruptionsbeauftragten bestellt.

Kommunalwesen und Wahlen

Der Abteilung Kommunalwesen und Wahlen obliegt die Rechtsaufsicht über 26 kreisangehörige Städte und Gemeinden (ohne Große Kreisstädte) sowie sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Landkreis Karlsruhe.

Weitere wesentliche Aufgaben sind

  • Beratung der Städte und Gemeinden auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts (insbesondere Kommunalrecht, Gemeindewirtschaftsrecht, Kommunales Abgabenrecht)
  • Bearbeitung von Widersprüchen in weisungsfreien Angelegenheiten
  • Mitwirkung bei Fördermittelanträgen der Gemeinden
  • Überörtliche Prüfung von Gemeinden mit einer Größe bis zu 4.000 Einwohnern.

Daneben werden in der Abteilung folgende Wahlen bearbeitet:

  • Parlamentswahlen (Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen)
  • Gemeindewahlen (Gemeinderats-, Ortschaftsrats-, Bürgermeisterwahlen)
  • Kreistags- und Landratswahlen
  • Volksabstimmungen und Volksbegehren

Rechnungsprüfung

Mit seiner Abteilung Rechnungsprüfung nimmt das Kommunal- und Prüfungsamt die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes nach §§ 109 bis 112 Gemeindeordnung (GemO), 48 Landkreisordnung (LKrO) wahr. Im Mittelpunkt steht die Kontrolle der Finanzen des Landkreises sowie seiner Unternehmen und Beteiligungen.

Gesetzliche Prüfungsaufgaben

  • Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses des Landkreises
  • Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes "Abfallwirtschaftsbetrieb"
  • Prüfung des Jahresabschlusses der Kommunalanstalt für Wohnraum im Landkreis Karlsruhe AöR 
  • Laufende Prüfung der Kassenvorgänge
  • Kassenüberwachung, Kassenprüfungen   

Vom Kreistag übertragene Prüfungsaufgaben

  • Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung
  • Prüfung der Ausschreibungen und Vergaben
  • Betätigungsprüfung bei den Beteiligungsunternehmen des Landkreises
  • Prüfung der Jahresabschlüsse der Stiftungen „Fürst-Stirum-Hospitalfonds“, „Großherzoglicher Unterstützungsfonds“ und „Frauenalb“
  • Prüfung des Jahresabschlusses des Kommunalen Klimaschutzvereins im Landkreis Karlsruhe e.V.
  • Prüfungen für den Aufsichtsrat der Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH

Die Abteilung Rechnungsprüfung erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsleistungen, die darauf ausgerichtet sind, das wirtschaftliche Handeln und die Leistungsfähigkeit der Verwaltung des Landkreises Karlsruhe zu verbessern. Ihrer Arbeit liegt ein systematischer und zielgerichteter Ansatz zu Grunde. Sie orientiert sich an folgenden Zielen:  

  • Prävention gegen Rechtsverstöße durch spürbare Präsenz, begleitende Prüfung und laufende Beratung
  • Feststellung und Bereinigung von Rechtsverstößen durch eine effektive und effiziente Finanzkontrolle
  • Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Organisationseinheiten des Landkreises Karlsruhe
  • Hinwirken auf nachhaltige Veränderungen mit Hilfe eines zukunftsorientierten Prüfungsansatzes