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Frau Oberzauchner

Amt für Umwelt und Arbeitsschutz

Verwaltungsverfahren Wasser und Boden, Verfahrenskoordination

Hochwasseralarmpläne, Verwaltungs- und Rechtsverfahren für Anlagen an oberirdischen Gewässern nach § 28 WHG, Gewässerrandstreifen (z.B. Festsetzungen, Befreiungen und Vorkaufsrechte), Benutzungen von oberirdischen Gewässern (z.B. Einleitungen, Entnahmen, Sondernutzungen, bei Fischteichen, Schifffahrt auf Nebengewässern des Rheins) ausgenommen Einleitungen von Abwasser, Gewässerausbau bei Fischteichen (Planfeststellungs- und -genehmigungsverfahren)

+49 721 936-87580

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