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Frau Schäfer

Landwirtschaftsamt

EU-Maßnahmen

Aufforstungsgenehmigung (LLG), Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht (LLG), Beratung nach Landschaftspflegerichtlinie, Abschluss von Landschafts-pflegeverträgen, Biotopvernetzung, Mitwirkung bei raumwirksamen Planungen (Entwicklungs- und Regionalpläne), Stellungnahmen zur Ausweisung von Schutzgebieten nach NatSchG (NSG, LSG, ND) als Träger öffentlicher Belange Zusammenarbeit mit Amt 51, Mitarbeit landwirtschaftliche Fachschule: Unterrichtserteilung im Fach Pflanzliche Erzeugung

+49 721 936-88460

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