Seiteninhalt
die Passbehörde
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung (Bürgerbüro), in der Sie gemeldet sind
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die für diese als Passbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.
Auslandsdeutsche
- für den Antrag innerhalb von Deutschland: die Passbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.
- für den Antrag aus dem Ausland: die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Das Auswärtige Amt bestimmt die zuständige Auslandsvertretung.