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Für den Nachweis müssen Sie das Formular ausfüllen.
Eine sachkundige Person wird Ihre Heizungsanlage beziehungsweise die durchgeführten Maßnahmen überprüfen und auf dem Formular bestätigen:
- die Erfüllung,
- die ersatzweise Erfüllung oder
- die Befreiung von der Verpflichtung.
Das ausgefüllte und von der sachkundigen Person bestätigte Formular müssen Sie an die Baurechtsbehörde senden.
Tipp: Die unteren Baurechtsbehörden stellen Musterformulare für die Nachweisführung zur Verfügung.