Seiteninhalt
- Sie sind für die Kindertagespflege geeignet. Sie zeichnen sich aus durch Ihre
- Persönlichkeit,
- Sachkompetenz und
- Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen.
- Sie haben an einer Qualifizierungsmaßnahme über 160 Unterrichtseinheiten auf der Grundlage des landeseinheitlichen Qualifizierungskonzepts für Tagespflegepersonen teilgenommen. Wenn Sie einschlägige Aus- und Vorbildungen nachweisen können, ist ein verkürztes Qualifizierungsprogramm vorgesehen.
- Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern.