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- Das Verfahren zum »Gemeinsamen Antrag« finden Sie in der Lebenslage »Unternehmen führen« unter Flächeninformation und Onlineantrag FIONA.
- "Allgemeine Hinweise für den lebensmittelrechtlichen Status von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Abgabe von Lebensmitteln, die nicht unter die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 für Lebensmittelunternehmen fallen" erstellt. Der Leitfaden dient den Behörden als Empfehlung. Er ist nicht rechtsverbindlich.