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Wenn die zuständige Stelle Ihrem Antrag entspricht:
- bei Änderung eines Familiennamens: EUR 2,50 - 1.022 pro Person
- bei Änderung eines Vornamens: EUR 2,50 - 255,00
Die tatsächliche Gebühr hängt vom Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Namensänderung für Sie ab.
- Wenn Sie den Antrag zurücknehmen oder die zuständige Stelle ihn ablehnt: ein Zehntel bis fünf Zehntel der Gebühr
- Bei mittellosen Antragstellerinnen und Antragstellern im Einzelfall: gebührenfrei