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Entwicklungsprogramm ländlicher Raum im Landkreis Karlsruhe
Allgemeine Informationen
Das Entwicklungsprogramm ländlicher Raum besteht seit 1995 und ist als Nachfolger des Dorfentwicklungsprogramms das wichtigste Strukturförderprogramm der Landesregierung. Informationen zur Antragstellung sind auf der Homepage der vier Regierungspräsidien abrufbar.
Verfahrensablauf
Das Büro des Landrats ist für die Koordinierung des Förderprogrammes "Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum" vom Land Baden-Württemberg zuständig.
Erforderliche Unterlagen
Bitte erkundigen Sie sich, welche fallabhängigen Unterlagen Sie für Ihre Antragsstellung benötigen.
Kosten
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Zuständige Stelle
Büro des Landrats
Freigabevermerk
Landratsamt Karlsruhe 20.08.2012
Voraussetzungen
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