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Rechtsaufsicht über kreisangehörige Gemeinden, ohne Große Kreisstädte
Allgemeine Informationen
Das Landratsamt Karlsruhe hat die Rechtsaufsicht über seine 26 kreisangehörige Städte und Gemeinden (ohne Große Kreisstädte) sowie sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Landkreis Karlsruhe.
Zu den Aufgaben der Rechtsaufsicht gehören u.a.:
- Widersprüche gegen Abgabenbescheide der Gemeinden
- Aufsichtsbeschwerden.
Verfahrensablauf
Aufsichtsbeschwerden sind möglichst schriftlich einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim Kommunal- und Prüfungsamt, Abteilung Kommunalwesen und Wahlen.
Kosten
Gebühren für Widersprüche richten sich nach der Gebührenverordnung des Landratsamtes Karlsruhe
Zuständige Stelle
Abteilung Kommunalwesen und Wahlen
Freigabevermerk
Landratsamt Karlsruhe 13.10.2011