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Für das Versenden des STÄRKE-Informationsmaterials:
- Das Jugendamt bzw. die
Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes, - bei Pflege- und Adoptivkindern: das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung,
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt.
Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.