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Wenn Sie Ihr Fahrzeug vor Ort in der Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- bei Verschrottung zusätzlich: Verwertungsnachweis und Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- bei Verbleib wie z.B. Entsorgung im Ausland oder Weiternutzung als Oldtimer: Erklärung über den Verbleib
Wenn Sie Ihr Fahrzeug über das Internet außer Betrieb setzen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I inklusive Sicherheitsmerkmale
- Kennzeichen des Fahrzeugs
- Sicherheitscodes der Stempelplaketten
- Neuer Personalausweis (nPA)
- Teilnahme am E-Payment-System