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Voraussetzungen sind:
- Der Berufsausbildungsvertrag entspricht dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Ausbildungsordnung.
- Die fachliche und persönliche Eignung der Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen sowie die Eignung der Ausbildungsstätte für das Einstellen und Ausbilden liegen vor.
- Auszubildende unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung zur Einsicht vorlegen.
Hinweis: Spätestens am Tag der Anmeldung der Auszubildenden zur Zwischenprüfung oder zum ersten Teil der Abschlussprüfung muss die ärztliche Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung vorliegen. Ansonsten wird der Eintrag gelöscht.