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Hinweis: Bestimmte Fahrzeuge dürfen ohne Umweltplakette und ohne Ausnahmegenehmigung in Umweltzonen einfahren, beispielweise:
- Fahrzeuge schwerbehinderter Menschen mit dem Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" in ihrem Schwerbehindertenausweis
- Krankenwagen und Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung »Arzt Notfalleinsatz«
- Oldtimer mit "H-Kennzeichen"
Tipp: Eine Auflistung dieser Fahrzeuge finden Sie im Anhang 3 zu § 2 Abs. 3 der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (35. BImSchV).
Die Ausnahmegenehmigung gilt für höchstens ein Jahr. Erfüllen Sie die Voraussetzungen weiterhin, können Sie die Ausnahmegenehmigung eventuell verlängern lassen.