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die untere Verwaltungsbehörde
Untere Verwaltungsbehörde ist, je nach Ort, für den Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Achtung: Sie gelangen nur zu einer zuständigen Stelle, wenn für den eingegebenen Ort eine Umweltzone eingerichtet ist.