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- Geburtsurkunde
- Urkunden, die eine mögliche Namensänderung oder die Berechtigung zum Führen eines Doppelnamens nachweisen (z.B. Eheurkunde)
- Approbationsurkunde
- Zeugnis über den Studienabschluss
- Urkunde über die Facharztanerkennung oder die Qualifikation im Richtlinienverfahren der Psychotherapie
- Nachweise/Zeugnisse über bisherige ärztliche/psychotherapeutische Tätigkeit
- Urkunden über abgeschlossene Weiterbildungen
- Promotionurkunde bzw. Nachweise über das Recht, akademischer Grade oder Titel zu führen
- ggf.Staatsangehörigkeitsnachweis
- bei fremdsprachlichen Dokumenten: Übersetzung eines staatlich anerkannten Übersetzers oder Übersetzerin
Urkunden müssen Sie im Original vorlegen. Die Arztregister fertigen entsprechende Beglaubigungen an.
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