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Als Abfallbeauftragte dürfen Sie nur Mitarbeitende einsetzen, die die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Als Nachweis der Fachkunde gelten
- eine einschlägige Ausbildung (Studium, Fachschul- oder Berufsausbildung, Qualifikation als Meister),
- eine einjährige praktische Tätigkeit, bei der das erfordeliche Wissen über den Betrieb sowie die Vermeidung und Bewirtschaftung der Abfälle gewonnen wurde und
- die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang, bei dem die erforderlichen Kenntnisse vermittelt wurden.