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- die untere Abfallbehörde
Untere Abfallbehörde ist,- wenn Ihr Betriebssitz in einem Landkreis liegt: das Landratsamt
- wenn Ihr Betriebssitz in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung.
- ausnahmsweise das Regierungspräsidium
Das Regierungspräsidium ist zuständig, wenn auf Ihrem Betriebsgelände mindestens eine der folgenden Anlagen vorhanden ist oder errichtet werden soll:- IVU-Anlage (Anlage nach Anhang I der Richtlinie 96/61/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) oder
- Störfallanlage (Betriebsbereich im Sinne von § 3 Absatz 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz)