Seiteninhalt
Die zuständige Stelle kann nach den für sie geltenden Gebührenverordnungen Gebühren und Auslagen erheben. Gebühren- und auslagenfrei sind mündliche und einfache schriftliche Auskünfte sowie die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort. Kosten entstehen Ihnen bei ausführlichen Auskünften sowie in bestimmten Fällen bei erforderlichen Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen.
Achtung: Nicht nur Verursacher von Schadstoffbelastungen müssen Kosten der Sanierungsarbeiten tragen. Manchmal müssen auch
- der Eigentümer oder die Eigentümerin,
- der Mieter oder die Mieterin oder
- der Pächter oder die Pächterin
für Kosten aufkommen.
Alle genannten Beteiligten müssen unter Umständen die Kosten für anfallende Sanierungspflichten tragen.