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Die Taxigenehmigung müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Je nach Angebot können Sie ein Antragsformular im Internet herunterladen.
Tipp: Antragsformulare erhalten Sie auch bei Fachverlagen und den Fachverbänden:
- Verband des Verkehrsgewerbes Nordbaden
- Verband des Verkehrsgewerbes Südbaden
- Verband des Württembergischen Verkehrsgewerbes
Die zuständige Stelle fordert im Anhörverfahren Stellungnahmen unter anderem an von:
- Gemeinden
- Gewerbeaufsichtsbehörden
- der Industrie- und Handelskammer
-
den zuständigen Fachgewerkschaften und Fachverbänden
Nach Ablauf der Frist für die Stellungnahmen entscheidet sie über den Antrag und informiert die antragstellende Person schriftlich über das Ergebnis.