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für Schritt 1 der Einschulungsuntersuchung:
- Sie leben mit Ihrem Kind in Baden-Württemberg.
- Ihr Kind ist bis zum 30. September des laufenden Schuljahres vier Jahre alt.
für Schritt 2 der Einschulungsuntersuchung:
- Sie leben mit Ihrem Kind in Baden-Württemberg.
- Ihr Kind wird in den kommenden Monaten schulpflichtig oder wurde bereits zur Grundschule angemeldet.
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis 30. September sechs Jahre alt sind.