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- für besonders umweltrelevante Anlagen: das jeweils zuständige Regierungspräsidium
- für alle anderen Anlagen: die jeweils zuständige untere Immissionsschutzbehörde
Untere Immissionsschutzbehörde ist,
- wenn die Industrieanlage in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
- wenn die Industrieanlage in einem Landkreis liegt: das Landratsamt