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Sie haben ein Unternehmen mit Firmensitz in Baden-Württemberg, das Tabakerzeugnisse über Fernabsatz wie z.B. im Internet, an Verbraucherinnen und Verbraucher in andere Mitgliedstaaten der EU abgibt.
Sie müssen sich nicht registrieren lassen, wenn Sie
- ausschließlich grenzüberschreitenden Fernabsatz mit anderen Wirtschaftsbeteiligten betreiben (Business-to-Business-Handel) oder
- wenn Sie in Baden-Württemberg ansässig sind und ausschließlich Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb Deutschlands beliefern.