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Zuständige Stelle für Unternehmen mit Firmensitz in Baden-Württemberg ist die untere Lebensmittelüberwachungsbehörde.
Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt